BDK fordert DNA-Probe als polizeiliche Standardmaßnahme / Unterstützung von Hessens Innenminister Volker Bouffier
(Birkenweder) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat eine deutliche Verbesserung der Identifizierungsmöglichkeiten von Kriminellen durch den sog. genetischen Finderabdruck gefordert. Künftig sollte zu den Standardmaßnahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung (§ 81 b StPO) auch eine Speichelprobe und die Aufnahme in die DNA-Datei gehören, erklärte der stellv. BDK-Bundesvorsitzende Holger Bernsee nach einem Arbeitsgespräch mit dem Vorsitzenden des Arbeitskreises Innere Sicherheit der Bundes-CDU und hessischen Innenminister Volker Bouffier in Wiesbaden. Bisher werden von Tatverdächtigen lediglich Fingerabdrücke und Fotos gefertigt.
Bernsee betonte, dass der BDK die Haltung von Innenminister Volker Bouffier in dieser Angelegenheit voll und ganz unterstützt. Wir sind uns mit Innenminister Bouffier einig, dass der genetische Fingerabdruck der Polizei erhebliche Möglichkeiten sowohl zur Aufklärung von Verbrechen als auch zur Vorbeugung von Straftaten bietet, so Bernsee. Gerade in jüngster Zeit sei dies mit der Aufklärung auch von lange Jahre zurückliegenden Gewaltverbrechen und der Festnahme der Täter deutlich geworden.
Der stellvertretende BDK-Bundesvorsitzende führte aus, dass es kaum einen Tatort gebe, an dem es dem Täter gelinge, keinerlei Spuren zu hinterlassen sei es durch Blut, Schweiß, Speichel, Sperma oder sonstiges zurückgelassenes Zellmaterial. Viele schwere Straftaten könnten schnell aufgeklärt und Folgetaten verhindert werden, wenn hiervon genauso konsequent Gebrauch gemacht würde, wie dies etwa mit herkömmlichen Fingerabdrücken ganz selbstverständlich der Fall ist. Dass dies aufgrund der restriktiven Rechtslage zur Zeit noch nicht möglich ist, ist sowohl unverständlich als auch auf Dauer mit Blick auf die Opfer nicht zu verantworten, sagte Bernsee.
Bernsee unterstütze die Auffassung von Innenminister Bouffier, dass Einwände von Kritikern hinsichtlich der Gefahr des gläsernen Menschen an der Sache völlig vorbeigehe. Da werden unnötig diffuse Ängste geschürt, sagte Bernsee. Tatsächlich unterscheide sich der Eingriffscharakter in beiden Fällen also Fingerabdruck und Speichelprobe überhaupt nicht voneinander. Das von der Polizei gespeicherte Material sei ausschließlich dazu geeignet, den Spurenverursacher zu identifizieren. Weitere Schlussfolgerungen über die jeweilige Person seien technisch ausgeschlossen.
Zudem müssten bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen gem. § 81 b StPO Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Beschuldigte erneut straffällig werden könne, sagte Bernsee weiter. Im Widerspruchsfall entscheide auch hier ein Richter. Der Rechtsschutz vor staatlichen Eingriffen sei also gewahrt. Der z. Zt. noch erforder-liche richterliche Beschluss vor jeglicher DNA-Maßnahme und in jedem Fall habe sich in der Praxis indes als außerordentlich verfahrenshemmend erwiesen. Auch sei er rechtssystematisch augrund der direkten Vergleichbarkeit mit dem `herkömmlichen` Fingerabdruck als sicheres Identifizierungsmittel nicht erforderlich und könne deshalb entfallen, so der stellvertretende BDK-Bundesvorsitzende Holger Bernsee abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Theodor-Storm-Str. 17-18
16547 Birkenwerder
Telefon: 03303/500132
Telefax: 03303/503070
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- BDK: Magdeburg - BDK fordert Zurückhaltung bei politischen Forderungen oder Schuldzuweisungen. Ergebnis der Ermittlungen ist abzuwarten. Keine politische Instrumentalisierung dieser schrecklichen Tat.
- BDK: Messergewalt in Deutschland - wir benötigen einen Paradigmenwechsel
- Abschiebung von Ausländern, die terroristische Straftaten verherrlichen. Der Bundesjustizminister ist gefordert.