Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

BDK: Gesetzesentwurf von Nahles schon im Ansatz verfassungswidrig! / CDU lässt sich erneut von SPD vorführen

(Berlin) - Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat heute einen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit vorgelegt. Damit soll der Einfluss kleiner Gewerkschaften eingedämmt werden. Zukünftig soll nur noch die mitgliederstärkste Gewerkschaft Tarifverträge abschließen können.

"Frau Nahles sollte den Gesetzesentwurf still und leise dorthin legen, wo er hingehört: in den Mülleimer. Der Entwurf ist inhaltlich nicht nur überflüssig, sondern auch mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar", so der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) André Schulz heute in Berlin.

Auch der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichtes und Direktor des Instituts für Öffentliches Recht der Universität Bonn, Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, kommt in seinem Gutachten im Auftrag des Marburger Bundes zu dem Ergebnis, dass ein entsprechendes Gesetz mit diesem Tenor nicht verfassungsgemäß ausgestaltet werden kann. Die Arbeitgeberverbände fordern schon seit 2010 mit Unterstützung des DGB eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit.

"Das Gesetz würde in der Konsequenz nicht nur zur Einschränkung des Streikrechts führen, sondern andere Gewerkschaften zum Großteil ihrer Existenzgrundlage berauben und überflüssig machen. Gerade jetzt, zu Erfolgszeiten durchsetzungsstarker Gewerkschaften wie dem Marburger Bund, Cockpit, UFO und die GDL, wachsen natürlich auf Regierungsseite die Begehrlichkeiten, solche "Störenfriede" zu eliminieren und nur noch regierungstreue und SPD-nahe DGB-Gewerkschaften an seiner Seite zu wissen. Auf der Strecke blieben dabei nicht nur die Demokratie und der Glaube an unser Rechtssystem, sondern auch die Betroffenen auf der Arbeitnehmerseite, egal ob Tarifbeschäftigte oder Beamte", so BDK-Chef Schulz weiter.

"Einheitsgewerkschaften" sind wie "Ein-Parteien-Regierungen"
eigentlich nur Kennzeichen eines Unrechtsstaates. Die grundrechtlich garantierte Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG bedeutet:
Arbeitnehmer können sich ihre Gewerkschaft frei aussuchen und die von ihnen beauftragten Gewerkschaften können Tarifverträge aushandeln.
Dazu gehört natürlich auch das Recht zum Arbeitskampf.

"Es ist schlicht eine Lüge zu behaupten, eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit sei notwendig, "um den bestehenden Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken", wie es im Koalitionsvertrag heißt", so Schulz.

So sieht es auch der Marburger Bund: "Nicht die Berufs- und Fachgewerkschaften sind verantwortlich für die unterschiedlichen Tarifbedingungen und vielfach auch tariflosen Zustände in Deutschland, sondern die Arbeitgeber. Durch die von den Unternehmerverbänden aktiv betriebene Zersetzung der Flächentarifverträge zu Gunsten von Verbands- und Haustarifverträgen haben sie selbst zur Pluralisierung der Tariflandschaft beigetragen."

"Das Ansinnen des gesetzlichen Zwanges zur Tarifeinheit ist für einen demokratischen Rechtsstaat eine bedenkliche Entwicklung, die massiv die Legitimität der aktuellen Bundesregierung beschädigen würde. Bei Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes würde dieses sofort bis vor das Bundesverfassungsgericht beklagt werden. Die Motivation des DGB ist dagegen klar: Man will retten, was zu retten ist. Der DGB hat seit der Wiedervereinigung fast die Hälfte seiner Mitglieder verloren und hat Angst, mehr und mehr an Bedeutung zu verlieren, ganz speziell Ver.di. Dafür verraten sie alle gewerkschaftlichen Prinzipien, die Arbeitnehmer generell und im Ergebnis auch ihre eigenen Mitglieder. Gut, dass es Alternativen gibt!", so Schulz abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK), Bundesgeschäftsstelle Pressestelle Poststr. 4-5, 10178 Berlin Telefon: (030) 24630450, Fax: (030) 246304529

(sy)

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