BDK: Jugendschutz versus Waffenlobby
(Berlin) - Veränderungen im Waffengesetz schützen nicht wirklich vor dem nächsten School-Shooting
"Der große Wurf ist mit den geplanten Veränderungen im Waffenrecht nicht gelungen", beschreibt der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, die vermeintlichen Verschärfungen im Waffenrecht.
Verdachtsunabhängige Kontrollen in Wohnungen der Waffenbesitzer sollen möglich sein, um die sichere Aufbewahrung der Waffen zu überprüfen.
Ein zentrales EDV-gestütztes Waffenregister soll installiert werden.
Jugendliche dürfen nicht mehr mit großkalibrigen Sportwaffen üben, das Mindestalter soll auf 18 Jahre heraufgesetzt werden.
Eine befristete Amnestie für Besitzer illegaler Waffen soll zudem dazu motivieren, Gewehre und Pistolen bei der Polizei abzugeben.
"Das alles sind Selbstverständlichkeiten, die schon längst hätten gesetzliche Vorschrift werden müssen, ohne das Menschen im Kugelhagel eines Amok-Schützen an deutschen Schulen sterben", so der BDK-Chef Klaus Jansen.
"Das Hauptrisiko, die Verfügbarkeit von Waffe und Munition an einem Ort, wurde nicht ausgeräumt. Ebenso wird sich der Kontrolldruck zur Überprüfung der sicheren Lagerung von legalen Schusswaffen in den geschätzten 1. Mio. Haushalten in denen Schusswaffen aufbewahrt werden relativieren. Welche Behörde soll diese Überprüfungen denn personell bewältigen?", erwartet der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen nicht wirklichen Überwachungsdruck bei den Schusswaffenbesitzern.
"Die Veränderungen im Waffenrecht werden lediglich die Waffenbesitzer etwas ärgern, nicht jedoch den nächsten Amok-Lauf an einer deutschen Schule verhindern", ist das enttäuschende Resümee des BDK-Vorsitzenden Klaus Jansen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK)
Bernd Carstensen, Pressesprecher
Poststr. 4-5, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24630450, Telefax: (030) 246304529
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