Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

BDK: Minimalstlösung für Mindestspeicherfristen angestrebt

(Berlin) - Der stellvertretende Bundesvorsitzende des BDK kommentiert in einer ersten Stellungnahme die geplante Neuregelung der Mindestspeicherfristen: "Wir sind erleichtert, dass unsere sachlichen und konstruktiven Argumentationen sowie die Bemühungen des Bundesinnenministers sowie seiner Länderkollegen nun augenscheinlich bei Bundesjustizminister Heiko Maas verfangen haben und er eine Neuregelung vorstellt. Die linke Netzpropaganda wird sich nun wieder echauffieren und das Ende des Abendlandes heraufbeschwören. Wir sind jedoch froh darüber, dass dank einheitlicher Speicherfristen unsere Ermittlungen in bestimmten Bereichen nun überhaupt erst wieder möglich werden. Dies gilt besonders für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus."

Die praktische Arbeit hat jedoch leider gezeigt, dass die vorgesehenen Fristen für IP-Adressen und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen von 10 Wochen erheblich zu kurz sein werden. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat sich, analog zur Formulierung im Koalitionsvertrag vorgesehen, immer für eine einheitliche Frist von mindestens drei Monaten eingesetzt. Bezogen auf die geplante 4-Wochenfrist für Standortdaten, sog. Geo-Koordinaten, handelt es sich sogar um eine weitere Verschlechterung von Ermittlungsmöglichkeiten, da viele Netzbetreiber aus Gründen der Rechnungslegung und zur Prüfung der Netzauslastung länger speichern. Dennoch sind uns die geplanten Regelungen zu Speicherfristen erheblich lieber, als gar keine.

Ein anderer Bereich der von Minister Maas vorgestellten Leitlinien beunruhigen die Strafverfolger jedoch in hohem Maße. Der heute veröffentlichte Straftatenkatalog sorgt für große Verwirrung und Unruhe. So sollen unter anderem der Menschenhandel und sämtliche Korruptionsdelikte künftig nicht mehr zu den besonders schweren Straftaten gehören. Eine Veränderung dieses Kataloges hat zudem Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der Kronzeugenregelung. "Ich kann nur hoffen, dass es sich hier um ein redaktionelles Versehen handelt und die Strafverfolger nicht in ihren Möglichkeiten der Korruptionsbekämpfung eingeschränkt werden. Hierfür gäbe es weder bei uns noch bei internationalen Gremien und in der Wirtschaft Verständnis. Ich erwarte diesbezüglich dringend eine Klarstellung des Bundesjustizministers."

"Das eigentliche Drama beim Thema Mindestspeicherfristen ist die jahrelange Art und Weise der kriminalpolitischen Auseinandersetzung.
Die Politik hat hier so schnell wie noch nie die Hoheit über die Sachinformationen aus der Hand gegeben. Was "Vorratsdatenspeicherung"
wirklich bedeutet, wofür sie die Kriminalpolizei benötigt, warum sie zum Opferschutz und zur Bekämpfung schwerster Kriminalitätsformen ohne Alternative ist und in welchen Fällen "Vorratsdaten" problemlos an der Tagesordnung sind, haben die sogenannten Netzaktivisten der Bevölkerung erklärt und nur allzu viele Politiker und Journalisten sind auf die vermeintlich offensichtlichen Ängste und Bedrohungsszenerien eingestiegen. Über die vermeintlich anlasslose Speicherung von Geldbewegungen durch die Banken hat sich noch niemand aufgeregt und die Einschränkung seiner Freiheitsrechte beklagt.", fasst Sebastian Fiedler den Verlauf der Diskussion um die Datenspeicherung zusammen, "Die Kriminalpolizei handelt ausnahmslos zum Schutz der Bevölkerung. Jeder Kriminalbeamte hat einen Eid auf die Verfassung abgelegt. Wir benötigen zeitgemäße Ermittlungsinstrumente. Nicht mehr - aber auch nicht weniger."

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK), Bundesgeschäftsstelle Pressestelle Poststr. 4-5, 10178 Berlin Telefon: (030) 24630450, Fax: (030) 246304529

(sy)

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