Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

BdKEP empfiehlt, seinen Tarifvertrag für Kurier- und Postdienste weiterhin anzuwenden / Das Aus der GNBZ ist nicht das Aus guter Arbeitsbedingungen

(Hamburg) - Der BdKEP bedauert außerordentlich, dass die Gewerkschaft für neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ) die Beschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht zurückgezogen hat. Sie fügt sich somit dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes, nicht tarifmächtig in der Briefbranche gewesen zu sein.

Leider liegt damit die Debatte um Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen in der KEP-Branche erst einmal auf Eis - zum Nachteil der KEP-Branche, wie der BdKEP meint. Die großen KEP-Unternehmen haben zwar einen Tarifvertrag, doch in der Regel nur Haustarifverträge. Der Mittelstand, den der BdKEP vertritt, ist bei allen Gesprächen außen vorgeblieben.

Der BdKEP hat daher seinen Mitgliedern empfohlen, den Mindestlohntarifvertrag des BdKEP weiterhin anzuwenden, auch wenn er keine Rechtskraft mehr besitzt. Er ist gut und richtig abgeschlossen gewesen. Er hat vielen Betrieben den Betriebsfrieden gebracht sowie das unternehmerische Überleben in den Zeiten der Krise und der faktischen Verlängerung des Postmonopols. Er ist eine gute Basis und Orientierung für innerbetriebliche Lohnverhandlungen aller Kurier- und Postdienste.

Das Besondere dieses Tarifvertrages ist, dass er für alle KEP-Dienste abgeschlossen wurde, soweit sie der gesetzlichen Definition "Postdienste" entsprechen. Postdienste sind Briefdienste, Kurierdienste, Paket- und Expressdienste, soweit sie Sendungen bis 20 kg befördern. Es hängt jetzt von den noch bestehenden Gewerkschaften ab, ob sie für die KEP-Branche einen Tarifvertrag wollen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Pressestelle Kleine Bahnstr. 8, 22525 Hamburg Telefon: (040) 4303374, Telefax: (040) 4301490

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