Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

BdKEP entsetzt über die extrem unterschiedlichen Portopreisgenehmigungen

(Hamburg) - Die Bundesnetzagentur hat dem Antrag der Deutschen Post, die Inlandsportopreise auch für 2007 beizubehalten, stattgegeben. Der BdKEP begrüßt die Entscheidung, da sie wettbewerbsfördernd ist, missbilligt aber die Entscheidung bezüglich der deutlichen Absenkung der Preise für Postzustellungsaufträge (PZA).

Die Portopreise der Deutschen Post sind allgemein umstritten. Zumindest eines aber kann festgehalten werden. Die Preisgenehmigung der Bundesnetzagentur aufgrund der von der Deutschen Post vorgelegten Kostennachweise ist wettbewerbsorientiert und wettbewerbsstabilisierend. Eine Absenkung der Inlandspreise, wie vielfach gewünscht, käme für die neuen Briefdienste zu früh wegen des Einnahmenachteils von 19 Prozent Mehrwertsteuer ab Januar 2007 aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post. Diese Preisdifferenz ist insofern von großer Bedeutung, da die Kunden der neuen Postdienste vorwiegend Gemeinden, Finanzämter, Banken etc. sind, die alle nicht-mehrwertsteuerabzugsfähig sind. Das bedeutet, dass Postdienste mehr als 20 Prozent günstiger sein müssen, um Aufträge zu bekommen, da für sie nur Nettopreise Einnahmen sind.

Nicht dem Wettbewerb angemessen dagegen sind die Preise für Postzustellungsaufträge. In diesem Bereich hat die Deutsche Post mehr als 40 Prozent der Aufträge verloren und nun Kampfpreise aufgerufen. Die Preise werden von 5,60 auf 3,45 bzw. 2,51 EUR bei größeren Mengen gesenkt. Diese plötzliche Kostenersparnis von fast 40 Prozent bzw. fast 60 Prozent grenzt eher an ein Wunder als plausibel zu sein.

Sollten darüber hinaus die neuen PZA-Preise der Deutschen Post zukünftig brutto (inklusive MwSt.) zu verstehen sein, wie es das Oberverwaltungsgericht Münster fordert, dann wird das ganz Ausmaß des Preisdesasters deutlich.

„Das die Bundesnetzagentur sich soweit herablässt und die Kostenangaben bezüglich der PZA blind akzeptiert, hätte ich nicht gedacht“, so Rudolf Pfeiffer vom BdKEP. „Sie vernachlässigt damit ihre kartellrechtliche Pflicht, den Wettbewerb vor Dumpingangeboten des Marktbeherrschers zu schützen. Die Preise, die nun Wettbewerber aufrufen müssten, lägen unter den durchschnittlichen Preisen einer Paketzustellung. Dieses hätte die Bundesnetzagentur merken müssen. Das ist der eigentliche Skandal.“

Nach Ansicht des BdKEP hätte zumindest die Bedeutung der Umsatzsteuerbefreiung in die Überlegungen zur Preisgenehmigung einbezogen werden müssen. Der mittlere Marktpreis für PZA liegt nach der letzten vorgelegten Marktuntersuchung der Bundesnetzagentur bei 3,90 EUR netto (= Einnahmen der Postdienste) bzw. 4,63 EUR brutto (= Kosten der Gerichte bei 19 Prozent MwSt.), also deutlich höher als der neue Preis der Deutschen Post.

Die neuen Netto-Preisangebote des Wettbewerbs der Deutschen Post müssen nun unter 2,90 bzw. 2,11 EUR pro PZA rutschen, damit er weiterhin eine Chance hat.

„Sau-billig“ ist doch für den Sektor der sensiblen gerichtlichen Postzustellungsaufträge keine Lösung“, so Rudolf Pfeiffer. „Die Zustellqualität wird deutlich leiden. Damit wird die Verpflichtung des Staates, für ausreichende Postdienstleistungen zu sorgen, durch die Bundesnetzagentur ad absurdum geführt.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Pressestelle Steenwisch 23, 22527 Hamburg Telefon: (040) 4303374, Telefax: (040) 4301490

(sk)

NEWS TEILEN: