BDL: Biokraftstoffbesteuerung kontraproduktiv / Vorschlag der Bundesregierung nicht akzeptabel
(Berlin) - An Steuern für Biokraftstoffe kommen wir nicht vorbei. Aber mit Steuersätzen, wie sie die Bundesregierung im geplanten Energiesteuergesetz vorschlägt, konterkariert sie die eigenen Pläne. In der Koalitionsvereinbarung erklärt sie, bis 2010 knapp sechs Prozent des gesamtdeutschen Kraftstoffverbrauches aus Biokraftstoff bestreiten zu wollen. Doch bei Steuern in Höhe von 10 Cent/Liter auf reinen Biodiesel und 15 Cent/Liter auf Biodiesel in Mischungen bzw. Pflanzenöle ist das nicht drin, so Johannes Scharl, stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL) zum vorliegenden Entwurf des Energiesteuergesetzes. Angesichts des Umbruchs, in dem sich die Landwirtschaft gerade befindet, werden den LandwirtInnen damit Steine in den Weg gelegt, heißt es im größten Jugendverband im ländlichen Raum.
Gerade junge LandwirtInnen setzen auf der Suche nach alternativen Einkommensquellen verstärkt auf den Anbau nachwachsender Rohstoffe. Doch durch die hohe Besteuerung rechnet sich die Erzeugung von Biokraftstoffen für sie nicht mehr. Hinzu kommt, dass die Gewinnung von Biodiesel und Pflanzenöl hohe Investitionen erfordert, die sich angesichts der starken Erhöhung kaum rentieren. Damit wird einer alternativen Einkommensquelle der Boden entzogen, die gerade im ländlichen Raum für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sorgt und die Wertschöpfung erhöht. Darum darf die Produktions- und Einsatzkette von Biokraftstoffen nicht in diesem Maße behindert werden, so Johannes Scharl.
Zugleich würdigt der stellvertretende BDL-Vorsitzende die für die Landwirtschaft vorgesehene Sonderregelung. Diese sieht vor, die Agrarwirtschaft von den Steuern auf Biodiesel auszunehmen. Der BDL fordert allerdings, die Regelung auch auf die Zeit nach 2009 auszudehnen.
Grundsätzlich begrüßt der BDL die ab 2007 geplante Beimischungspflicht von Biokraftstoffen zu herkömmlichen Kraftstoffen. Das sei ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes, heißt es im BDL. Auch die Quotenregelung sei sinnvoll und zugleich die praktikabelste Form zur Überprüfung der Beimischungspflicht. Gleichwohl gehöre zum Energiesteuergesetz auch eine Einigung bei der Beimischungsregelung.
Allerdings darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, einen Teil der aus der Besteuerung von Biokraftstoffen resultierenden Steuereinnahmen in die Forschung für erneuerbare Energieformen zu stecken, betont der stellvertretende BDL-Vorsitzende Johannes Scharl.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Deutschen Landjugend im Deutschen Bauernverband e.V., Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Carina Gräschke, Pressereferentin, Presse
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: (030) 31904-253, Telefax: (030) 31904-206
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

