Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) - Gewerbeverband Bayern e.V. - Hauptgeschäftsstelle

BDS Bayern zur Verabschiedung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes im Deutschen Bundesrat: Eine Entscheidung ohne echte Alternative

(München) - Der BDS Bayern begrüßt das heutige (18. Dezember 2009) Votum der Länderkammer für das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Familien, Erben und Firmen werden jährlich um bis zu 8,5 Mrd. Euro entlastet. BDS-Präsident Professor Fritz Wickenhäuser: "Der Mittelstand wird von der Entscheidung des Bundesrates profitieren. Obwohl das Gesetz ein tiefes Loch in die öffentlichen Kassen reißt, ist es ohne echte Alternative. Ohne staatliche Impulse kann Deutschland der Wachstumskrise nicht entfliehen."

Über die Hälfte der steuerlichen Entlastungen fließen in die Förderung von Familien. Da der Mittelstand von der Binnennachfrage abhängt, ist diese Entscheidung auch wirtschaftspolitisch sinnvoll. "Voraussetzung ist allerdings, dass das Geld auch tatsächlich in den Konsum und in Investitionen fließt. Die Menschen müssen wieder Vertrauen in den Staat und die Finanzmärkte gewinnen, sonst wandert das Geld auf die hohe Kante", stellt Wickenhäuser fest. "Wichtig ist jetzt, dass die heute (18. Dezember 2009) beschlossenen Regelungen ohne komplizierte bürokratische Umsetzungshürden und Richtlinien bei den betroffenen Bürgern und Unternehmen schnellstens ihre Wachstumsimpulse entfalten können."

Grundsätzlich begrüßt der BDS Bayern auch die Änderungen im Erbschaftssteuerrecht. Geschwister, Neffen und Nichten können künftig einfacher als bisher den Betrieb weiterführen. Gleiches gilt für Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern. Wickenhäuser: "Der Gesetzgeber hat erkannt, dass er sich selbst einen Bärendienst erweist, wenn er bei der Unternehmensnachfolge beide Hände aufhält. Noch konsequenter wäre es allerdings gewesen, ganz auf dieses Bürokratiemonster zu verzichten."

Ebenfalls positiv beurteilt der BDS Bayern die Abmilderung der Verlustnutzungsbeschränkungen bei Körperschaften und bei der Zinsschranke sowie die Möglichkeit, geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Kaufpreis von 410 Euro im Anschaffungsjahr wieder vollständig abschreiben zu können. Die halbe Milliarde Euro, auf die der Staat verzichtet, weil er das Beherbergungsgewerbe künftig nur noch mit sieben Prozent Mehrwertsteuer zur Kasse bittet, werden auch in Investitionen fließen. "Die Mehrwertsteuerbaustelle ist allerdings noch lange nicht geschlossen. In diesem Bereich für klare Regeln zu sorgen, ist mit das wichtigste steuerpolitische Thema der nächsten Jahre", so Wickenhäuser.

Wickenhäuser abschließend: "Wenn es uns nicht selbst gelingt, die Staatsverschuldung wieder in den Griff zu bekommen, dann hinterlassen wir der nächsten Generation eine fast unbezahlbare Hypothek. Die Steuerentlastungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sind also gleichzeitig der Vorbote für einen Wechsel auf eine strikte Haushaltsdisziplin. Die heutige Medaille hat zwei Seiten."

Quelle und Kontaktadresse:
BDS-DGV Bund der Selbständigen - Gewerbeverband Bayern e.V. Pressestelle Schwanthalerstr. 110, 80339 München Telefon: (089) 540560, Telefax: (089) 5026493

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