Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) Baden-Württemberg e.V. - Hauptgeschäftsstelle

BDS-Landesverband erreicht verbesserte Krankenkassenbeiträge für Mittelstand

(Stuttgart) - Der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg e.V. (BDS) hat mit Blick auf den kommenden 1. Januar die ab 2019 geltende und gesenkte Beitragsbemessungsgrenze bei Krankenkassenbeiträgen für geringverdienende Selbständige als BDS-Erfolg gelobt. So halbiert sich ab Januar 2019 diese Beitragsbemessungsgrenze auch dank des engagierten und jahrelangen Einsatzes des BDS-Landesverbands.

"Der Erfolg unseres seit Jahren geführten und beharrlichen Kampfes gegen die herrschende und aus unserer Sicht ungerechte Behandlung unserer Mittelständler bei den gesetzlichen Krankenkassen zeigt ab 1. Januar 2019 endlich spürbare Wirkung für geringverdienende Selbständige. Der Mindestbeitrag wird ab 2019 auf 171 Euro gesenkt. Somit halbiert er sich zum bisherigen Beitrag", freute sich Günther Hieber, Präsident des BDS-Landesverbands.

Der BDS-Landesverbandspräsident fügte hinzu: "Wir als BDS - und damit als Stimme der Handels- und Gewerbevereine - können zurecht stolz sein auf diesen Etappensieg unserer jahrelangen Forderungen gegenüber der Politik. Somit konnten auch unsere vielen Diskussionen mit der Politik und unsere Interessenvertretungen bei Anhörungen im Bundestag diese wichtige finanzielle Entlastung für geringverdienende Selbständige erfolgreich erzielen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Selbständigen - Deutscher Gewerbeverband Landesverband Baden-Württemberg e.V. (BDS-DGV) Pressestelle Taubenheimstr. 24, 70372 Stuttgart Telefon: (0711) 954668-0, Fax: (0711) 954668-33

(rs)

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