Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) Baden-Württemberg e.V. - Hauptgeschäftsstelle

BDS-Landesverband kritisiert 800-Quadratmeter-Regel: willkürlich und bedarf Anpassung

(Stuttgart) - Der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg (BDS) hat am 21. April 2020 die 800-Quadratmeter-Regel zur Ladenöffnung kritisiert: "Wir fordern eine dringende Anpassung dieser unlogischen und willkürlichen Regelung", bemängelte Günther Hieber, BDS-Landesverbandspräsident.

"Es ist nicht logisch erklärbar, warum ein einzelnes Geschäft mit größerer Verkaufsfläche vom Verkauf ausgeschlossen bleiben soll, dagegen Einkaufszentren mit in der Summe wesentlich größeren Verkaufsflächen öffnen dürfen", kritisierte BDS-Landesverbandspräsident Günther Hieber. Vorrangiges Ziel sei der Hygieneschutz. Dieser könne auch bei Flächen über 800 Quadratmeter erreicht werden. "Hierzu haben Wirtschafts- und Sozialministerium beispielsweise empfohlen, Ein- und Ausgang zu trennen und Zugangsbeschränkungen einzurichten. Diese Schutzmaßnahmen lassen sich auch bei größerer Verkaufsfläche technisch umsetzen", ergänzte Hieber. Deshalb müsse die 800-Quadratmeter-Regel dringend angepasst werden.

Vielen Selbständigen und traditionsreichen Familienbetrieben drohe Insolvenz durch diese existenzgefährdende Grenzziehung. "Dabei könnten gerade großflächige Betriebe die Abstands- und Zugangsregulierung einfach umsetzen, da sie ohnehin über mehr Platz und Personal verfügen," mahnte der Landesverbandspräsident.


Weitere Informationen:
Der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg e.V. (BDS) ist der Dachverband und die Stimme von rund 180 Handels- und Gewerbevereinen im Land mit ca. 11.000 Mitgliedern. Dieser Wirtschaftsverband besteht seit fast 170 Jahren. Weitere Informationen zum BDS-Landesverband finden Sie unter www.bds-bw.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Selbständigen - Deutscher Gewerbeverband Landesverband Baden-Württemberg e.V. (BDS-DGV) M.A. Susanne Froese, Pressereferentin Taubenheimstr. 24, 70372 Stuttgart Telefon: (0711) 954668-0, Fax: (0711) 954668-33

(ds)

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