Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) Baden-Württemberg e.V. - Hauptgeschäftsstelle

BDS-Umfrage / Mindestlohnbürokratie belastet Mittelstand - BDS begrüßt Lockerung

(Stuttgart) - Für rund 63 Prozent der Mittelständler stellt die Dokumentationspflicht für den Mindestlohn eine bedeutende Mehrbelastung dar aber nur zehn Prozent der Betriebe hat deshalb die Preise erhöht. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Mittelstandsverbandes Bund der Selbständigen Baden-Württemberg e.V. (BDS), der im Rahmen seiner jährlichen Konjunkturumfrage die Betriebe auch zum Thema Mindestlohn befragt hat.

Der Umfrage zu Folge hat knapp jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) die Arbeitslöhne für betroffene Mitarbeiter auf den Mindestlohn angepasst. Besonders stark war dies im Bereich Hotellerie und Gastronomie sowie im Einzelhandel der Fall. Als Ergebnis der Lohnanpassungen geben viele Betriebe im Gastgewerbe an, die Preise erhöht zu haben. Insgesamt gibt jedoch nur jeder zehnte Betrieb an, dass der Mindestlohn zu höheren Preisen geführt hat.

Die Erwartung, dass durch die Einführung des Mindestlohns Minijobs in sozialversicherungspflichtige Jobs umgewandelt würden, hat sich nur teilweise erfüllt. Nur rund sieben Prozent der befragten Mittelständler gibt dies als Folge des Mindestlohns an. Hingegen ziehen viele Betriebe eine andere Konsequenz aus dem Mindestlohn und vor allem der Bürokratie. Jeder vierte Befragte gibt an, keine Minijobber mehr einstellen zu wollen. Sogar 31 Prozent wollen aufgrund des Mindestlohns auf Praktikanten verzichten.

"Eine bereits im Jahr 2013 erfolgte Umfrage des Verbandes zeigte, dass die Einführung als unproblematisch gesehen wurde", sagte BS-Präsident Günther Hieber. "Was die Bundesregierung daraus jedoch gemacht hat, war inakzeptabel. Wir begrüßen daher die nun anvisierte Lockerung der Dokumentationspflicht, wonach künftig Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht mehr aufzeichnen müssen, wenn der regelmäßige Bruttolohn Euro 2000 Euro übersteigt und in den letzten 12 Monaten auch tatsächlich bezahlt wurde. Mit diesen Erleichterungen kommt Ministerin Andres Nahles einer von Anfang an erhobenen Forderung des BDS nach, die Durchführungsbestimmungen zur Dokumentation des Mindestlohnes von unnötigem Ballast und arbeitsrechtlichen Überregulierungen zu befreien", so Hieber. "Bleibt zu hoffen, dass durch weitere Evaluierungsverfahren auch bei der Koalition die Erkenntnis reift, noch vorhandene Überregulierungen insbesondere bei den Minijobbern zurückfahren zu können".

Der Verbandschef äußerte sich auch zur weiteren Entwicklung des Mindestlohns. "Dank der guten Konjunktur sind die Auswirkungen des Mindestlohns insgesamt noch vergleichsweise gering. Die zuständige Kommission darf jetzt nicht den Fehler machen, den Mindestlohn schnell zu erhöhen. Angesichts der Unsicherheiten der Weltkonjunktur wäre es sinnvoll, die Höhe des Mindestlohns zunächst einmal beizubehalten", so Hieber.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Selbständigen - Deutscher Gewerbeverband Landesverband Baden-Württemberg e.V. (BDS-DGV) Wolfgang Becker, Geschäftsführer, Mittelstandspolitik und Kommunikation Taubenheimstr. 24, 70372 Stuttgart Telefon: (0711) 954668-0, Fax: (0711) 954668-33

(sy)

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