BdSt begrüßt klare Worte des BFH / Jetzt Gesamtregelung zur Firmenwagenbesteuerung überprüfen
(Berlin) - Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die am Mittwoch (26. August 2009) dieser Woche veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Besteuerung von Werkswagen. Nachdem die Politik bereits zu Beginn der Woche einen Vorstoß in diese Richtung gewagt hatte, bestätigt nun auch das Gericht, dass Mitarbeiter von Automobilherstellern nur die Vorteile versteuern müssen, die ihnen auch tatsächlich entstehen. Maßstab für die Berechnung des geldwerten Vorteils ist nach dem Urteil des BFH nicht der Bruttolistenpreis, sondern der Preis, zu dem das Fahrzeug auch fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird (BFH vom 17.6.2009 - VI R 18/07).
Nachdem die Finanzverwaltung ein ähnliches positives Urteil aus dem Jahr 2006 mit einem Nichtanwendungserlass belegt hatte, sollte dieses Urteil nun auch angewendet werden, so Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des BdSt. Zugleich sollte die Politik überlegen, ob nicht der gesamte Regelungskomplex einer eingehenden Prüfung unterzogen wird. In diesem Zusammenhang sollte auch die sogenannte Ein-Prozent-Regelung bei Firmenwagen auf den Prüfstand. Schließlich haben die Richter recht deutlich gemacht, dass bei der Besteuerung der übliche Marktpreis herangezogen werden soll. "Ich sehe daher keinen Grund, warum bei der Ein-Prozent-Regelung dann der Bruttolistenpreis zugrunde gelegt werden soll und nicht der marktübliche Preis", so Däke. Schließlich sind im Steuerrecht Tatsachen zu besteuern und nicht fiktive Listenwerte.
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
 
Vergleich der alten mit der neuen Regelung (Synopse):
http://bremen-nds.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdfarchiv/LV_Bremen-Nds/synopse_reform.pdf
 
Zu den Reformvorschlägen von Mehr Demokratie:
http://bremen-nds.mehr-demokratie.de/reformen-bremen.html
Quelle und Kontaktadresse:
																	Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt)
Pressestelle
Französische Str. 9-12,  10117 Berlin 
Telefon: (030) 2593960, Telefax: (030) 25939625															
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- 45 Milliarden Euro - Dieser Staatsüberschuss verpflichtet! / Wir fordern: Soli-Aus für alle und Ende der Diskussion um die Schwarze Null
 - Unsere neue Musterklage: Soli-Aus ab 2020! / Bund der Steuerzahler reicht Klage wegen zu später Soli-Abschaffung ein
 - Ja zu Altmaiers Soli-Plänen / BdSt fordert: Fester Ausstiegstermin muss ins Gesetz/Abbau bis spätestens Ende 2022!
 
						Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen


