Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

BdSt-Musterprozess ‚Arbeitnehmer-Abfindungen’: Rückwirkende Besteuerung verfassungswidrig

(Berlin) - In einem vom Bund der Steuerzahler geführten Musterprozess hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Auffassung vertreten, dass die durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 im Jahre 1999 geänderte Besteuerung von Entlassungsabfindungen teilweise verfassungswidrig ist. Nach Ansicht des BFH verstößt die Besteuerung einer im Jahr 1998 vereinbarten und 1999 ausgezahlten Entlassungsentschädigung nach der so genannten Fünftel-Regelung gegen das Grundgesetz. Gleichzeitig wurde ein Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht gerichtet (Beschluss vom 6. November 2002, Az. XI R 42/01).

Der Beschluss des Bundesfinanzhofs stellt nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler eine weitere Schlappe für die rot-grüne Steuerpolitik dar. Zuvor hatte bereits das Finanzgericht Köln in einem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtliche Bedenken gegen die rückwirkende Verschärfung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen erhoben. Auch dieses Verfahren wird vom Bund der Steuerzahler als Musterprozess unterstützt.

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, forderte die Bundesregierung auf, mit der rückwirkenden Änderung von Steuergesetzen endlich Schluss zu machen. „Sollte das nicht der Fall sein, werden wir weitere Musterverfahren, insbesondere gegen das geplante Steuervergünstigungsabbaugesetz, auf den Weg bringen. Denn es ist nicht länger hinnehmbar, dass der Vertrauensschutz der Bürger mit Füßen getreten wird“, so Däke wörtlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt) Adolfsallee 22 65185 Wiesbaden Telefon: 0611/991330 Telefax: 0611/9913314

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