BdSt zum Urteil des BVerwG: Weiterer Tiefschlag für den Hamburger Hafen
(Hamburg) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute verkündet, dass die Planfeststellungsbeschlüsse zur Elbvertiefung nachgebessert werden müssen und aktuell nicht vollziehbar sind.
Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist ein weiterer Tiefschlag für den Hamburger Hafen, von dem in der Metropolregion immerhin rund 150.000 Arbeitsplätze abhängen. International wird nicht der Schutz Schierlings-Wasserfenchels wahrgenommen, sondern die Tatsache, dass ein Industriestandort wie Hamburg es nicht schafft, wettbewerbsfähige Bedingungen für die maritime Wirtschaft herzustellen. Wie kann es sein, dass Planung und Verfahren zur Elbvertiefung bereits seit 15 Jahren laufen? Statt Fahrräder zu zählen, sollten wir langsam anfangen Schiffe zu zählen. Denn diese könnten Hamburg in Zukunft seltener anlaufen."
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. (BdSt)
Pressestelle
Ferdinandstr. 36, 20095 Hamburg
Telefon: (040) 330663, Fax: (040) 322680
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