BDU: Neues Rechtsdienstleistungsgesetz nicht ausreichend / Abschließende Lesung heute in Berlin / Sozietätsfreigabe nötig
(Berlin/Bonn) - Der heute (11. Oktober 2007) in letzter Lesung vom Deutschen Bundestag beratene Entwurf zu einem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geht nach Ansicht des Vize-Präsidenten des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Dr. Lutz Mackebrandt, nicht weit genug.
Zwar sei die Neufassung des Gesetzes mit der Befugnis zur Nebenleistung und ihrer Orientierung am Berufs- und Tätigkeitsbild des nichtanwaltlichen Dienstleisters durchaus gelungen und praxisgerecht. Auch die Freigabe der Mediation und der Fördermittelberatung sei zu begrüßen. Dass das Parlament die Freigabe der Sozietätsfreiheit aus dem Entwurf gestrichen hat, ist aber kein Ruhmesblatt, kritisiert Mackebrandt. Denn hier gebe es weiterhin hohen Handlungsbedarf für alle Beteiligten: Für Anwälte und Mandanten wie auch für sozietätswillige Partner wie etwa Architekten oder Unternehmensberater. Der Wunsch nach Beratung aus einer Hand besteht unverändert fort. Über eine Lockerung des Sozietätsverbots muss also in der kommenden Reform der Rechtsanwaltsordnung auf jeden Fall neu diskutiert werden, fordert der BDU.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU)
Klaus Reiners, Pressesprecher
Zitelmannstr. 22, 53113 Bonn
Telefon: (0228) 9161-0, Telefax: (0228) 9161-26
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