Pressemitteilung | BDÜ e.V. - Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer

BDÜ gegen Preisdumping von Justizbehörden / Rechtsgutachten soll Position von Dolmetschern stärken

(Berlin) - Eigentlich regelt das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) die Honorare für Dolmetscher und Übersetzer, wenn diese für öffentliche Stellen wie Polizeibehörden oder Gerichte im Einsatz sind. Doch in der Praxis wird das JVEG, das seit 1. Juli 2004 in Kraft ist, kritisiert und bundesweit sehr unterschiedlich ausgelegt: Während das JVEG als Dolmetscherhonorar 55 Euro pro Stunde vorgibt, erhalten die Dolmetscher vielerorts einen Stundensatz von gerade mal 27,50 Euro. Auch die Anfahrt zum Einsatz wird immer seltener vergütet, obwohl das JVEG dies festlegt. „Das ist ein Gesetzesverstoߓ, kommentiert Johann J. Amkreutz, Präsident vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ). Mit diesen niedrigen Honoraren werde selbstständigen Dolmetschern und Übersetzern langfristig die Existenzgrundlage genommen.

Um gegen das Preisdumping etwas zu unternehmen, haben die Verbände BDÜ, ADÜ Nord (Assoziierte Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland e. V.) und VVU (Verband der Verhandlungsdolmetscher und Urkundenübersetzer in Baden-Württemberg e.V.) gemeinsam ein Rechtsgutachten von Professor Michael Ronellenfitsch erstellen lassen, das jetzt auf der Internetseite des BDÜ veröffentlicht ist. Ronellenfitsch ist Professor für öffentliches Recht an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und kommt im Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass die Vergütungsregelung des JVEG verfassungskonform ist. Mit der Festlegung eines Honorars in der vorgesehenen Höhe trage der Gesetzgeber dem Leistungsprinzip Rechnung und würdige die dem Dolmetscher und Übersetzer übertragene Funktion als Medium der Rechtspflege und Hilfsorgan staatlicher Entscheidungsträger. In der Prämisse schreibt er, dass es fraglich sei, „ob die gesetzlichen Vergütungsregelungen auch angemessen sind.“

Für den BDÜ ist das Gutachten der erste Schritt, um die Position von Dolmetschern und Übersetzern, die für öffentliche Stellen arbeiten, zu stärken. Das Gutachten kann von der Internetseite des BDÜ unter dem Stichpunkt „Aktuelles“ kostenfrei heruntergeladen werden. (http://www.bdue.de)

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) Birgit Golms M. A., Pressesprecherin Kurfürstendamm 170, 10707 Berlin Telefon: (030) 88712830, Telefax: (030) 88712840

(tr)

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