BDWi fordert Zugangsbeschränkung für öffentlich-rechtliche Rundfunkangebote im Internet
(Berlin) - Der Präsident des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft (BDWi), Werner Küsters, fordert in einem Brief an die Ministerpräsidenten der Länder die Zugangsbeschränkung für öffentlich-rechtliche Rundfunkangebote im Internet.
" Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter könnten ganz einfach ihre Rundfunk- und Fernsehangebote im Internet mit Passworten vor unberechtigtem Zugang schützen. Damit kann die Ausweitung der GEZ-Gebührenpflicht auf moderne Computer und Mobiltelefone verhindert werden", erklärt BDWi-Präsident Küsters. "Nur Computer oder Mobiltelefone mit eigenem Empfangsteil - wie zum Beispiel ein Handyradio oder ein DVB-T Empfänger - müssten gebührenpflichtig sein".
"Die deutschen Unternehmen sind auf die Nutzung moderner Technik angewiesen. Sie werden sogar vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, diese Technik zu verwenden - zum Beispiel bei der Abgabe der Elster-Steuererklärung über das Internet. Dass sie deswegen für Rundfunkangebote zahlen sollen, die sie überhaupt nicht nutzen, ist ein Schildbürgerstreich", bemerkt Küsters.
Darum hat der BDWi die Ministerpräsidenten der Länder aufgefordert, sich für die Zugangsbeschränkung der Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Sender einzusetzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
Markus Guhl, Bundesgeschäftsführer
Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 288807-0, Telefax: (030) 288807-10
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