Pressemitteilung | Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)

BDWi zum Rentenpaket

(Berlin) - Das Bundeskabinett plant den „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ im Bundeskabinett zu verabschieden. Hauhaltswirksam werden die erforderlichen Bundeszuschüsse für das geplante Gesetzespaket erst ab dem Jahr 2028. Geplant sind folgende Ausgaben: 2028 5,4 Milliarden Euro, 2029 9,6 Milliarden Euro, 2030 15,0 Milliarden Euro. Bereits jetzt rechnet Bundesfinanzminister Klingbeil für die Jahre 2027 bis 2029 mit einem Haushaltsloch von 172 Milliarden Euro. Ab dem Jahr 2028 muss der Bund auch mit der Tilgung der Corona-Schulden beginnen; 2,1 Milliarden Euro jährlich. Die Tilgung des Bundeswehrsondervermögens in Höhe von 100 Milliarden Euro ist ab 2031 geplant; 3,2 Milliarden Euro jährlich.

„Wir können uns das geplante das Rentenpaket in dieser Form schlicht und einfach nicht leisten. Die Kosten für den Bund treten ab dem Jahr 2028 zu Tage, und genau dann wird es im Bundeshaushalt richtig eng. Ob dann das Versprechen noch haltbar ist, die Kosten aus Steuermitteln zu finanzieren? Es wäre eine handfeste Überraschung. Das Bundeskabinett sollte von der Verabschiedung des Rentenpakets Abstand nehmen“, fordert BDWi-Präsident Michael H. Heinz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi), Matthias Bannas, Leiter(in) Kommunikation, Friedrichstr. 149, 10117 Berlin, Telefon: 030 288807-0

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