Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)
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BDZV kritisiert Ausbildungsplatzabgabe / Zeitungsverleger begrüßen Neufassung des Entwurfs für Reform der Pressefusionskontrolle

(Berlin) - Die Spitzengremien des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) haben am 11. Mai in Berlin die mit der rot-grünen Mehrheit im Bundestag beschlossene Ausbildungsplatzabgabe als "katastrophal für die Zeitungsbranche" kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die geplante Abgabe von der Anzahl der Beschäftigten abhängig gemacht werden soll, ohne Rücksicht darauf, ob die betroffenen Unternehmen überhaupt Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen können. Dies betreffe im Pressebereich die Zustellunternehmen. "Das Zustellen von Zeitungen ist eine Teilzeitarbeit und kein Ausbildungsberuf", so der BDZV. Die Kritik der BDZV-Delegierten richtete sich auch gegen das Geschäftsgebaren der Deutschen Post AG, die mit dem Verteilen von Werbebeilagen zu unrealistischen Niedrigstpreisen den Wettbewerb völlig verzerre.

Ausführlich befassten sich Erweitertes Präsidium und die Delegiertenversammlung des BDZV mit dem überarbeiteten Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Reform der Pressefusionskontrolle. Der BDZV begrüßte, dass mit der Neufassung des Entwurfs der Schwerpunkt der Novellierung im Kooperationsbereich gesetzt wird. Anzeigenkooperationen schafften den Freiraum, den die Zeitungsverlage benötigten, um angesichts des Strukturwandels in den Medien die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Zeitungen und damit die Vielfalt der Verlage und ihrer redaktionellen Angebote erhalten zu können. Die Erleichterung von Kooperationen werde aus Sicht des BDZV die Zahl der Fälle, in denen der Strukturwandel und zunehmende ordnungspolitische Belastungen Zusammenschlüsse unter Zeitungsverlagen notwendig machen könnten, verringern. In der vorliegenden Fassung des Referentenentwurfs seien die Bestimmungen zur Pressefusionskontrolle mit der Zielrichtung präzisiert worden, Zusammenschlüsse von Zeitungsverlagen unter dem Gebot der Erhaltung redaktioneller Vielfalt zu ermöglichen. Zugleich seien durch die Überarbeitung des Entwurfs Bedenken entfallen, es könnte im Rahmen der vorgeschlagenen neuen Regelungen zur Pressefusionskontrolle zu einer laufenden Verhaltenskontrolle der Zeitungen kommen.

Begrüßt wird die Bereitschaft, den die Zusammenschlusskontrolle auslösenden Schwellenwert für Umsatzerlöse anzuheben und eine Bagatellklausel für die Presse einzuführen. Dazu habe der BDZV seine Vorstellungen vorgelegt. Mit Blick auf die anstehenden parlamentarischen Beratungen bekräftigte der BDZV seine Haltung, dass eine Liberalisierung der Pressefusionskontrolle nicht mit gesetzlichen Auflagen verknüpft werden darf, die auf eine Trennung von verlegerischer und publizistischer Verantwortung zielen oder auf eine Mitwirkung externer Kräfte hinaus liefen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Haus der Presse, Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: 030/726298-0, Telefax: 030/726298-299

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