Beamtenversorgung: dbb weist tendenziöse Darstellungen zurück
(Berlin) - Der dbb beamtenbund und tarifunion weist Veröffentlichungen über tendenziöse Darstellungen der Beamtenversorgung zurück. Sowohl die vom Vorsitzenden des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Prof. Bert Rürup, geforderten Einschnitte bei der Beamtenversorgung als auch ein aktuelles Positionspapier des Bundes der Steuerzahler ignorieren die systembedingten Unterschiede zwischen Beamtenversorgung und gesetzlicher Rente, die nominal zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
- Die durchschnittliche Rente errechnet sich unter Berücksichtigung unterbrochener und unvollständiger Erwerbsbiografien, die im Beamtenbereich in dieser Form nicht auftreten.
- Die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung führt dazu, dass für darüber liegende Einkommen keine Beiträge anfallen und daher die Rentenhöhe von vornherein nach oben begrenzt ist.
- Versorgungsempfänger müssen ihre Bezüge noch bis zum Jahr 2040 deutlich höher versteuern als Rentner, was die genannten Pensionen verringert und zu einem Mittelrückfluss an den Fiskus führt.
- Versorgungsempfänger sind beihilfekonform privat krankenversichert und müssen diese im Alter steigenden Aufwendungen von ihren Pensionen bestreiten
- Beamte verfügen über ein überdurchschnittliches berufliches Qualifikationsniveau, was wiederum zu höheren Einkommen auch im Ruhestand führt.
- Bei der Darstellung der Durchschnittsrenten sind Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung nicht berücksichtigt, welche für viele Rentner ergänzend bestehen. In der Beamtenversorgung ist ein solcher Anteil jedoch bereits eingerechnet.
Auch die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung findet bei Rürup und dem Steuerzahlerbund keine Berücksichtigung: Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. September 2005 im Verfahren zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 festgestellt, dass Sparbemühungen allein keine ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Altersversorgung im Beamtenrecht sind. Darüber hinaus hätten Reformmaßnahmen bei der Beamtenversorgung zu stärkeren Belastungen für die Betroffenen geführt als die entsprechenden Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der dbb setzt sich seit jeher für sinnvolle Reformmaßnahmen ein, die die eigenständige Beamtenversorgung auf der Grundlage des Art. 33 GG auf eine sicheres und finanzierbares Fundament stellen. Hierzu gehören insbesondere die zumindest teilweise Kapitaldeckung künftiger Versorgungsausgaben über Versorgungsfonds und ein erleichterter Personalaustausch zwischen öffentlichem Dienst und der Wirtschaft durch eine Mitnahmefähigkeit von Versorgungsansprüchen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. Beamtenbund und Tarifunion (dbb)
Dr. Frank Zitka, Pressesprecher
Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin
Telefon: (030) 40815400, Telefax: (030) 40814399
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