Pressemitteilung | Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)
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BeB begrüßt BGG-Reform – fordert jedoch verbindliche Standards für Barrierefreiheit

(Berlin) - Der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) begrüßt den Kabinettsbeschluss vom 11. Februar 2026 zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) grundsätzlich als überfällige Nachbesserung in vielen Bereichen: Der Bund verpflichtet sich, seine Bestandsbauten bis 2035 weitgehend und bis 2045 vollständig barrierefrei zu gestalten. Auch die geplante Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache sowie ein kostenfreies, niedrigschwelliges Schlichtungsverfahren stellen wichtige Fortschritte dar. Zudem ist der Einstieg in eine Verpflichtung privater Anbieter vorgesehen, im Einzelfall sogenannte „angemessene Vorkehrungen“ – etwa mobile Rampen oder individuelle Unterstützungsleistungen – zu treffen.

Gleichwohl wird die Reform dem zentralen Ziel flächendeckender Barrierefreiheit gerade in diesem Punkt nicht gerecht: Die neuen Vorgaben für die Privatwirtschaft setzen primär auf Einzelfalllösungen statt auf verbindliche Standards. Kleinere Anpassungen gelten teils weiterhin schnell als unzumutbar, während durchsetzungsstarke Klagerechte nur begrenzt angelegt sind – mit dem Risiko, dass das Benachteiligungsverbot in der Praxis zu wenig Wirkung entfaltet.

Pfarrer Frank Stefan, Vorsitzender des BeB, erklärt: „Der Gesetzentwurf setzt richtige Impulse für die Bundesverwaltung und für barrierefreie Kommunikation. Doch solange Barrierefreiheit im privaten Sektor nicht verbindlich geregelt ist und bauliche oder inhaltliche Anpassungen pauschal als unzumutbar gelten, wird es für viele Menschen bei punktuellen Einzelhilfen bleiben. Wir brauchen klare, einklagbare Standards statt bloßer Einzelfalllösungen. Nur dann wird diese Reform dazu beitragen, Benachteiligungen abzubauen und echte Teilhabe zu ermöglichen.“

Der BeB appelliert an den Bundestag, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren mutig weiterzuentwickeln und die Chance auf flächendeckende Barrierefreiheit nicht verstreichen zu lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB), Sevinç Topal, Leiter(in) Kommunikation und Digitalisierung, Invalidenstr. 29, 10115 Berlin, Telefon: 030 83001-270

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