BEE begrüßt Verbesserungen beim Änderungsgesetz zum KWKG und EEG
(Berlin) - Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die nun endlich getroffene Festlegung, dass die sauberen Erneuerbaren Energien Vorrang vor fossilen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen haben. "Wir werden uns sehr dafür einsetzen, dass die Vorrangregelung für Erneuerbare Energien gegenüber fossilen und nuklearen Anlagen künftig gelebte Rechtspraxis wird", bekräftigt Harald Uphoff, kommissarischer Geschäftsführer des BEE. Der BEE sehe hier sowohl die Bundesnetzagentur als auch die Netzbetreiber in der Pflicht, geltendes Recht umzusetzen.
Auch gebe es Anreize zur Flexibilisierung der bisher oft starren Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Hier wäre allerdings noch mehr sinnvoll gewesen, um die KWK Energiewende-kompatibel zu machen. "Das jahrelange Drängen des BEE Richtung Flexibilisierung der Energiewirtschaft wirkt sich jetzt immerhin schrittweise aus."
Positiv zu bewerten sei, dass die Befreiung von der Stromsteuer für die Betreiber nicht automatisch zum Verlust der EEG-Vergütung führt. Vielmehr werde künftig die EEG-Vergütung um die Höhe der Stromsteuerbefreiung verringert, sodass Anlagen mit Stromsteuerbefreiung weder besser noch schlechter dastehen als andere Anlagen. "Damit wurde ein wichtiges Anliegen des BEE umgesetzt und für viel Anlagenbetreiber der zugesicherte Investitions- und Vertrauensschutz gewahrt, die ansonsten ihre EEG-Vergütung verloren hätten."
Gut ist es zudem, dass der Bundestag die aus BEE-Sicht überzogenen Strafen abgemildert hat, die Betreibern bei Verletzung ihrer Meldepflichten beim Anlagenregister drohen. Wie von den Verbänden vorgeschlagen, werden die Sanktionen bei Verletzungen dieser Meldepflichten für den gesamten Zeitraum seit Inkrafttreten des EEG 2014 reduziert. Damit werden zahlreiche Anlagenbetreiber vor einer drohenden Insolvenz bewahrt. Damit wird erheblicher Schaden sowohl für Biogasanlagen- als auch für Solarstromanlagenbetreiber abgewendet.
Ebenfalls positiv zu bewerten ist, dass die Doppelbelastung von bivalent betriebenen Speichern mit der EEG-Umlage beseitigt wird. Künftig wird ein Mischbetrieb möglich sein, indem für den Teil des Stroms, der aus dem Stromnetz bezogen und dorthin zurückgespeist wird, keine EEG-Umlage anfällt. Somit muss künftig lediglich für den Teil des Stroms, der zum Zwecke des Eigenverbrauchs gespeichert wird, EEG-Umlage gezahlt werden.
Uphoff: "Der BEE begrüßt, dass eine Reihe seiner Vorschläge aufgegriffen wurde."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Pressestelle
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