Pressemitteilung | Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

BEE: KWK-Ausschreibungen bleiben hinter Möglichkeiten / Kritik an gemeinsamen Ausschreibungen von Wind Onshore und Solar

(Berlin) - Am gestrigen Donnerstagabend hat der Deutsche Bundestag Ausschreibungsverordnungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie im EEG bezüglich der technologieoffenen Ausschreibungen verabschiedet (Mantelverordnung).

"Der BEE begrüßt, dass mit der am Donnerstabend verabschiedeten KWK-Ausschreibungsverordnung erste Anforderungen an Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen definiert wurden, die im künftigen Energiesystem benötigt werden", sagt Harald Uphoff, kommissarischer Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) e.V. Insbesondere zähle hierzu die verpflichtende Flexibilisierung für neue KWK-Anlagen und das neu eingeführte Fördersegment für Kombinationen aus KWK-Anlagen und Erneuerbaren Energien. "Mehr Erneuerbare Energien in KWK-Anlagen sowie mehr Flexibilität sind wichtig zur Dekarbonisierung der Kraft-Wärme-Kopplung."

Der BEE bedauert jedoch, dass die Anforderungen zur Flexibilität abgeschwächt wurden. Nur flexible KWK-Anlagen seien kompatibel zu dem Energieversorgungssystem der Zukunft. "Die Gegner einer weitergehenden Flexibilisierung der KWK haben nun zwar einen Teilerfolg errungen, der Zukunft der KWK aber keinen Gefallen getan", kritisiert Uphoff. Verschlechterungen im parlamentarischen Verfahren gab es auch bei dem Ziel der Weiterentwicklung der KWK. Der ursprünglich vorgesehene schrittweise Anstieg des Anteils der Innovationsausschreibungen wurde im Bundestag gestrichen. Innovative KWK-Anlagen werden damit bis auf Weiteres ein Nischendasein führen. Wenigstens gab es in der Schlussrunde noch leichte Verbesserungen bei der Bioenergie.

Insgesamt bleibe die Verordnung hinter den Erwartungen zurück. "Die neue Förderung und der geforderte Mindestanteil Erneuerbarer Wärme sind so gering, dass selbst KWK-Anlagen, die Mitte der 2020er Jahre in Betrieb gehen, im Durchschnitt nur acht Prozent ihrer Wärme aus Erneuerbaren Energien erzeugen. Das ist zu wenig ambitioniert", kritisiert Uphoff. Darüber hinaus werde die technische und wirtschaftliche Freiheit von Projektierern unnötig eingeschränkt, indem Erneuerbare Brennstoffe praktisch nicht auf den Mindestanteil Erneuerbarer Wärme angerechnet werden können. Insgesamt habe sich der BEE mehr Mut und deutliche Vorgaben an die KWK erwartet. "Zukunftsfähig ist Kraft-Wärme-Kopplung nur, wenn sie an die fluktuierende Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie angepasst ist und mit geringen Treibhausgasemissionen Strom und Wärme erzeugt."

Die ebenfalls gestern Abend beschlossenen gemeinsamen Ausschreibungen zu Wind Onshore und Photovoltaik lehnt der BEE weiterhin ab. Uphoff: "Es ist sinnlos, Wind und Solar gegeneinander in den Wettbewerb zu stellen, da beide Technologien für das Gelingen einer kosteneffizienten Transformation des Energiesystems nötig sind." Auch das Bundeswirtschaftsministerium hatte zu verstehen gegeben, dass es technologiespezifische Ausschreibungen bevorzugt. "Es bleibt zu befürchten, dass mit gemeinsamen Ausschreibungen die Systemkosten erhöht werden. Das wäre sowohl der Akzeptanz als auch dem volkswirtschaftlichen Ergebnis abträglich", so Uphoff. Bedauerlich sei auch, dass es erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen bei der Photovoltaik gibt. Wenn wirklich gewollt wäre, dass der Wettbewerb zu niedrigen Kosten führt, dürften große Photovoltaikanlagen nicht von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Pressestelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 27581700, Fax: (030) 275817020

(sy)

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