Pressemitteilung | DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
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BEEP: Mehr Datenschutz, unzureichende Finanzierung der Weiterbildung

(Berlin) - „Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) geht die Politik wichtige Schritte in die richtige Richtung“, konstatieren Dr. Enno Maaß und Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). „Daher ist es umso bedauerlicher, dass auf halbem Weg haltgemacht wird und gute Ansätze nicht vollständig durchgezogen werden“. Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Es enthält wichtige Regelungen zum erweiterten Datenschutz in der elektronischen Patientenakte (ePA) und einen ersten Schritt zur Finanzierung der ambulanten fachpsychotherapeutischen Weiterbildung.

Stärkerer Schutz sensibler Daten
„Wir begrüßen, dass wir unsere Patient*innen künftig besser vor einer Datenfreigabe schützen können, wenn erhebliche therapeutische Gründe, Rechte Dritter oder der Schutz des Kindeswohles dagegensprechen“, betonen Maaß und Jochim. Eine weitere begrüßenswerte Regelung betreffe das automatisierte Einstellen der Diagnosen und Abrechnungsdaten durch die Krankenkassen. Diese Daten würden künftig nur noch ausschließlich den Versicherten zugänglich sein. „Mit geschultem Auge gelesen, erlauben diese Daten Rückschlüsse auf die gesamte Krankengeschichte der Patient*innen und sollten nicht jedem zugänglich sein“, sagt Maaß. Die DPtV fordere jedoch weitere Maßnahmen zum Datenschutz, insbesondere für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, eine digitale Unterschrift der Patient*innen sowie ein ausgefeiltes differenziertes Berechtigungsmanagement.

Berufsausübung nicht gesichert – Ansätze konsequent zu Ende denken
„Die Finanzierung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung ist für die Berufsausübung notwendig. Zwar eröffnet das Gesetz Weiterbildungs¬ambulanzen künftig die Möglichkeit, Finanzierungverhandlungen mit den Krankenkassen aufzunehmen. Diese Regelung greift jedoch deutlich zu kurz, da keine verbindlichen Maßnahmen zur Behebung der bestehenden Finanzierungsdefizite vorgesehen sind. Wichtige Leistungen der Weiterbildung werden von der Finanzierung ausgenommen“, kritisieren Jochim und Maaß. „Die theoretischen Weiterbildungsanteile, die Selbsterfahrung und die fachliche Anleitung der Weiterbildungsteilnehmenden sind als Teil der Betriebskosten zu finanzieren. Das ignoriert das Gesetz völlig“, sagt Jochim. Zudem fehlen vollständig zusätzliche Regelungen zur Finanzierung der stationären Weiterbildung sowie der ambulanten Weiterbildung in vertragspsychotherapeutischen Praxen.

Quelle und Kontaktadresse:
DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung, Hans Stromsdörfer, Pressesprecher(in), Am Karlsbad 15, 10785 Berlin, Telefon: 030 235009-0

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