Pressemitteilung | Hans-Böckler-Stiftung
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Befragung in den aktuellen WSI-Mitteilungen: Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung: Betriebsräte urteilen zwiespältig

(Düsseldorf) - Wenn Betriebsräte bereits Erfahrung mit Arbeitnehmer-Kapitalbeteiligungen haben, schätzen sie entsprechende Programme anders ein als die Mehrheit der Arbeitnehmervertreter: Sie halten Mitarbeiteraktien und ähnliche Beteiligungsformen häufiger für eine Möglichkeit, die Beschäftigten vom Unternehmenserfolg profitieren zu lassen. Risiken für die Beschäftigten sehen sie durchaus, aber sie schätzen sie geringer ein. Gleichzeitig sind die Betriebsräte mit Praxiserfahrung skeptischer, was erweiterte Mitsprachechancen durch eine Beteiligung am eigenen Unternehmen angeht: Nur 12 Prozent von ihnen glauben, dass Kapitalbeteiligung den Einfluss der Beschäftigten erhöht. Von allen Betriebsräten - mit oder ohne konkrete Erfahrung mit Kapitalbeteiligung - rechnen dagegen fast 40 Prozent mit mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten durch finanzielle Beteiligungskonzepte (siehe Grafik; Link zur Grafik am Fuß dieser Seite). Das geht aus Daten der jüngsten Betriebsrätebefragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung hervor, die die WSI-Forscher Dr. Reinhard Bispinck und Wolfram Brehmer ausgewertet haben.

Kapitalbeteiligungen für Mitarbeiter sind relativ selten. Derzeit gibt es in knapp acht Prozent der Betriebe entsprechende Programme, zeigt die Befragung, für die das WSI mehr als 2000 Betriebsräte interviewt. Die Untersuchung ist repräsentativ für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und Betriebsrat. In derartigen Betrieben arbeiten rund 12 Millionen Menschen in Deutschland.

Rund 80 Prozent der befragten Arbeitnehmervertreter in Betrieben mit Kapitalbeteiligung sagen, diese sei ein geeignetes Instrument zur Teilhabe an positiver Unternehmensentwicklung. Von allen Betriebsräten sind gut zwei Drittel dieser Ansicht. "Anscheinend hat sich der Wert der von Arbeitnehmern gehaltenen Firmenanteile in der Vergangenheit meist zur Zufriedenheit der Betriebsräte entwickelt", interpretiert WSI-Vergütungsexperte Bispinck in der aktuellen Ausgabe der WSI Mitteilungen die Ergebnisse.*

Dennoch sei vielen Betriebsräten das mit Kapitalbeteiligungen verbundene Risiko bewusst: Knapp 47 Prozent der Betriebsräte mit Praxiserfahrung stimmen einer entsprechenden Aussage zu. Unter allen Betriebsräten sagen 67 Prozent, die Kapitalbeteiligung sei für Beschäftigte mit Risiken behaftet. Insgesamt stufen Bispinck und Brehmer die Haltung der Betriebsräte als "ambivalent" ein: "Zwar sehen sie Chancen, die Beschäftigten am Unternehmenserfolg zu beteiligen, aber zugleich betonen die Betriebsräte die Risiken". Und die Hoffnung, finanzielle Beteiligung würde durch eine veränderte Unternehmenskultur oder direkte Einflussnahme auf Gesellschafterebene zu mehr Mitsprache führen, sei "offenbar unbegründet".

Aus den WSI-Daten geht auch hervor, dass Mitarbeiteraktien oder Aktienoptionen die am weitesten verbreiteten Beteiligungsmodelle sind: Diese Form bieten knapp 60 Prozent der Betriebe mit Kapitalbeteiligung an. Vergleichsweise stark sind Investivlohnmodelle in der Kredit- und Versicherungswirtschaft verbreitet, hier macht fast jedes fünfte Unternehmen seinen Mitarbeitern Beteiligungsangebote. Überdurchschnittlich oft sind Kapitalbeteiligungen in Betrieben anzutreffen,

- die einen hohen Anteil qualifizierter Mitarbeiter haben,

- die Mitarbeiter auch gewinnabhängig bezahlen,

- die einer ausländischen Muttergesellschaft gehören,

- in denen Betriebsrat und Geschäftsführung weitgehend vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Der WSI-Untersuchung zufolge waren die Unternehmen in der jüngeren Vergangenheit auf dem Gebiet Kapitalbeteiligung recht aktiv: Gut 40 Prozent der praktizierten Investivlohnmodelle wurden nach Angaben der Betriebsräte erst nach dem Jahr 2000 eingeführt.

Deutlich häufiger als Kapitalbeteiligungen sind gewinnabhängige Vergütungen anzutreffen. In knapp 36 Prozent der Betriebe bekommen Beschäftigte Zahlungen, die vom Betriebsergebnis abhängen. Diese Betriebe

- zeichnen sich oft durch eine besonders gute Gewinnsituation aus,

- beschäftigen viele höher qualifizierte Mitarbeiter,

- haben oft 500 Beschäftigte und mehr,

- haben oft eine Geschäftsführung, die mit dem Betriebsrat kooperativ zusammenarbeitet.

Betriebe, die tarifgebunden sind, nutzen gewinnabhängige Bezahlung seltener. Ähnlich wie bei der Kapitalbeteiligung sind ertragsorientierte Vergütungsmodelle bei Banken und Versicherungen besonders häufig. In dieser Branche zahlt mehr als jeder zweite Betrieb erfolgsabhängig.

*Reinhard Bispinck, Wolfram Brehmer: Gewinnabhängige Bezahlung und Kapitalbeteiligung: Urteil der Betriebsräte. In: WSI Mitteilungen 6/2008

Infografik zum Download im Böckler Impuls 11/2008: www.boeckler.de/32015_91404.html.

Quelle und Kontaktadresse:
Hans-Böckler-Stiftung Rainer Jung, Leiter, Pressestelle Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf Telefon: (0211) 77780, Telefax: (0211) 7778120

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