"Befreit die Universitäten aus der babylonischen Gefangenschaft der Staatsexamina" / HRK plädiert für sachgerechte Diskussion in den Rechtswissenschaften
(Bonn) - "Auch in den Rechtswissenschaften macht der Bachelor-Abschluss Sinn. Wir brauchen juristische Kompetenz nicht nur für Rechtsanwälte und Richter, sondern auch in anderen Berufen wie z.B. Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Finanzberatern oder Immobilienmanagern." Dies erklärte der kommissarische Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Burkhard Rauhut, am 12. Dezember anlässlich des HRK-Präsidiums in Bonn. Er wandte sich gegen die Aussage im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, dass die Abschlüsse in der Juristenausbildung nicht auf Bachelor und Master umgestellt werden sollen. In ähnlicher Weise hat sich die Konferenz der Justizminister der Länder geäußert, die ebenfalls die Reform der Juristenausbildung im Kontext des Bologna-Prozesses aufschieben will. "Damit wird der Juristenausbildung, auch der in interdisziplinären Studiengängen, jede Möglichkeit genommen, von den erfolgreichen Reformimpulsen des Bologna-Prozesses zu profitieren."
Unverständnis äußerte Rauhut auch über die Art und Weise, in der in der Presse über ein Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts berichtet wurde. In diesem geht es um den BAföG-Anspruch eines Studierenden. Das Gericht hatte in der Urteilsbegründung eine Berufsbefähigung durch den Jura-Bachelor (LL.B) der Bucerius Law School für klassische juristische Berufsfelder wie Richter oder Anwälte verneint. In der Öffentlichkeit wurde dies fälschlicherweise als eine generelle Absage an die Berufsbefähigung von Bachelor-Absolventen in Jura aufgenommen. Rauhut dazu: "Das ist eine Fehleinschätzung und umso bedauerlicher, als damit der Eindruck erweckt wurde, als sei der LL.B. per se nicht berufsqualifizierend. Im schlimmsten Fall entsteht dadurch Verunsicherung über den Wert der Bachelor-Abschlüsse für die Berufschancen der Absolventen generell."
Der LL.B. kann schon heute die Absolventen auf Berufe im Tätigkeitsfeld international ausgerichteter Juristen mit wirtschaftsrechtlicher Orientierung vorbereiten. "Dieses Ausbildungsziel ist hinreichend konkret, um davon auszugehen, dass die Absolventen für eine berufliche Tätigkeit qualifiziert sind. Die Tatsache, dass mit dem LL.B.-Abschluss die Aufnahme einer anwaltlichen oder richterlichen Tätigkeit nicht möglich ist, besagt nicht, dass der Abschluss keine Relevanz für den Arbeitsmarkt hätte", erklärte Rauhut.
"Zu der konsequenten Weiterführung der Studienreform an deutschen Hochschulen gibt es keine Alternative", sagte der kommissarische HRK-Präsident. "Die Chancen und Grenzen der Bachelor- und Master-Abschlüsse in den Rechtswissenschaften wie etwa auch in der Medizin oder den Lehramtsstudiengängen müssen sorgfältig geprüft werden. Die Einführung muss verantwortungsvoll zumindest in neuen Studiengängen neben den zum Staatsexamen führenden geschehen. Andererseits aber kann eine totale Verweigerung verantwortungslos sein, wenn sie neue Chancen für junge Menschen und eine Anpassung des Studienangebots an die Bedürfnisse des internationalen Arbeitsmarkts behindern."
Quelle und Kontaktadresse:
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Pressestelle
Ahrstr. 39, 53175 Bonn
Telefon: (0228) 8870, Telefax: (0228) 887110
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