Pressemitteilung | Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
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"Befristungsrecht muss auf den Prüfstand" / Bildungsgewerkschaft zum Jahrestag des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

(Frankfurt am Main) - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat eine Überprüfung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gefordert, das vor genau einem Jahr in Kraft getreten ist. "Wer wirklich Exzellenz in Lehre und Forschung möchte, muss auch exzellente Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für das Lehr- und Forschungspersonal schaffen", erklärte das für Hochschule und Forschung verantwortliche GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller.

Keller kritisierte, dass der Gesetzgeber mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz ein "Sonderarbeitsrecht für die Wissenschaft" etabliert habe: "Während die Befristung von Arbeitsverträgen in der Wirtschaft und im öffentlichen im Dienst an strenge Voraussetzungen gebunden ist, können die Arbeitgeber im Wissenschaftsbereich nach Gutsherrenart willkürlich Befristungen aussprechen." Die bisherigen Erfahrungen mit dem Gesetz zeigten, dass die Arbeitgeber die Möglichkeiten nicht verantwortungsvoll nutzten. "Die Vertragslaufzeiten sind mit teilweise unter einem Jahr viel zu kurz, häufig wird in einer Kette Fristvertrag an Fristvertrag gereiht", berichtete der GEW-Sprecher. "Für viele junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist der Arbeitsplatz Hochschule und Forschung unter diesen Bedingungen nicht mehr attraktiv. Sie ziehen der Wissenschaft häufig eine Tätigkeit in der Wirtschaft oder im Ausland vor, wo ihnen planbare Karrierewege angeboten werden", sagte Keller.

Die GEW forderte die Bundesregierung auf, endlich die bereits vor einem Jahr in Aussicht gestellte unabhängige wissenschaftliche Untersuchung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus müssten Bundestag und Bundesrat die Tarifsperre aus dem Gesetz streichen, die Arbeitgebern und Gewerkschaften verbietet, abweichende Regelungen zu vereinbaren. "Die Bundesregierung fordert eine Deregulierung des Hochschulrechts, gleichzeitig hält sie beim wissenschaftlichen Personal an einer zentralstaatlichen Regulierung fest", kritisierte Keller. Die GEW sei bereit, sachgerechte Regelungen im Interesse der Hochschulen und Beschäftigten auszuhandeln.

Info: Das "Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft" (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) ist am 18. April 2007 in Kraft getreten. Es gilt für das wissenschaftliche Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Ausnahme der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Es erlaubt den Arbeitgebern die Befristung von Arbeitsverträgen ohne Sachgrund. Bei einer Finanzierung aus Drittmitteln können auch die Arbeitsverträge mit Verwaltungs- und technischem Personal befristet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Ulf Roedde, Pressesprecher Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main Telefon: (069) 78973-0, Telefax: (069) 78973-201

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