BEG: In den Details muss noch nachgebessert werden
(Berlin) - Anfang 2021 hat der Bund seine Förderprogramme zur Gebäudesanierung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengeführt und mit der schrittweisen Umsetzung begonnen. Der Energieberaterverband GIH begrüßt dies, sieht aber bei den Details noch Handlungsbedarf. In einer Online-Gesprächsrunde hat der Verbandsvorsitzende Jürgen Leppig mit Energieexperten aller Bundestagsfraktionen das erste Förderquartal Revue passieren lassen und Verbesserungsmöglichkeiten angeregt.
In dem energiepolitischen Talk, bei dem es auch um die CO2-Bepreisung sowie ordnungspolitische Rahmenbedingungen auf dem Energiesektor ging, war es das Hauptanliegen des GIH, den Vertretern aus der Politik Handlungsansätze zur Verbesserung der BEG mit auf den Weg zu geben.
Aus Sicht des GIH ist es ein grundsätzliches Problem, dass die aktuelle Gesetzeslage den 5-prozentigen Förderbonus (iSFP-Bonus) im Anschluss an eine geförderte Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan) nur gewährt, wenn die anschließende Umsetzung in schrittweisen Einzelmaßnahmen erfolgt. "Damit wird sanierungswilligen Bürgern, die ursprünglich nur eine Einzelmaßnahme geplant haben, der Anreiz genommen, das Gebäude komplett zu sanieren. Im Übrigen entspricht diese Auslegung nicht dem Wortlaut der BEG", beschreibt Leppig die für Energieberater nicht nachvollziehbare Situation.
Ein weiteres Manko sei, dass die Materialkosten energetischer Sanierungen nur förderfähig sind, wenn der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt. "Wir alle wissen, wie schwierig es derzeit ist, Handwerker zu bekommen. Warum legt man also kompetenten Hausbesitzern, die ihre Sanierung selbst durchführen könnten und wollen, Steine in den Weg?", fragt Leppig. Ein Qualitätsproblem bei Eigenleistungen sieht der Verbandsvorsitzende nicht: Die zwingend notwendige Prüfung des Ergebnisses durch einen unabhängigen Energieberater sei hinreichend, um Heimwerker-Pfusch auszuschließen.
Außerdem falle auf, dass sich geförderte Sanierungsprojekte durch die BEG verlangsamt hätten. Dies habe zum einen mit behebbaren Anlaufschwierigkeiten wie fehlenden Informationen oder einer immer noch mangelhaften Erreichbarkeit zuständiger Stellen zu tun. Andererseits sei aber auch die strenge Reihenfolge bei der Antragsstellung zu bürokratisch: "Wäre es möglich, den iSFP-Bonus im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmenförderung parallel zum individuellen Sanierungsfahrplan zu beantragen, ließe sich der Zeitraum bis zur Auftragsvergabe in etwa halbieren", so Leppig.
Mit diesen drei Kritikpunkten soll keinesfalls gesagt sein, dass die in der BEG vollzogene Kopplung der Energieberatungs- mit der Sanierungsförderung ein Schlag ins Wasser wäre. Ganz im Gegenteil: Allein im Februar 2021 fanden über 5.000 durch das BAFA geförderte Energieberatungen für Wohngebäude statt - das sind sechsmal so viele wie im Vergleichsmonat 2019. Außerdem habe sich bereits gezeigt, dass die Begleitung durch einen Energieberater zur Umsetzung von mehr und ganzheitlicher gedachten Sanierungsmaßnahmen führe. "Mit der BEG sind wir also grundsätzlich auf einem guten Weg. Wird in den Details noch nachgebessert, ist das Ganze eine runde und erfolgversprechende Sache", so Leppig.
Aus der Politik haben an der Diskussion teilgenommen:
- Carsten Müller, CDU
- Timon Gremmels, SPD
- Steffen Kotré, AfD
- Prof. Dr. Martin Neumann, FDP
- Ralph Lenkert, DIE LINKE
- Christian Kühn, Bündnis 90/Die Grünen
Quelle und Kontaktadresse:
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