Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Bei Arbeitslosengeld deutlich strengere Sanktionen

(Frankfurt am Main) - Im Mai 2025 ist die Zahl der Arbeitslosen in Hessen leicht gefallen auf rund 203.390 Personen. Das sind nur rund 840 nur Personen weniger als im Vormonat April.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass die Jobcenter beim vom Steuerzahler finanzierten Bürgergeld Pflichtverstöße deutlich weniger streng sanktionieren als die Arbeitsagenturen beim Arbeitslosengeld, das die Arbeitnehmer aus eigenen Beiträgen erworben haben. Deshalb muss der Bundesgesetzgeber jetzt wie im Koalitionsvertrag versprochen, die Pflichten von Bürgergeldempfängern und die Sanktionsvorschriften deutlich nachschärfen, etwa durch eine sofortige Kürzungsmöglichkeit des Regelsatzes um 30 Prozent bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einem Termin. Aber auch die Jobcenter müssen konsequent aktivieren, das heißt die Bürgergeldempfänger etwa zu persönlichen Gesprächen einladen sowie in Arbeit oder Maßnahmen vermitteln“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).

„Während beim Arbeitslosengeld die Sanktionen nach dem pandemiebedingten Rückgang jetzt wieder ähnlich hoch sind, sind die Sanktionen beim Bürgergeld 2020 mehr als doppelt so stark zurückgegangen und seitdem auf sehr niedrigem Niveau. Sanktionen sind kein Allheilmittel. Aber sie sind unverzichtbar, um den einzelnen Leistungsbezieher an seine Pflichten gegenüber der Gemeinschaft zu erinnern. Sanktionen betreffen glücklicherweise immer nur eine kleine Minderheit, aber für alle geht davon das wichtige Signal aus, dass Bürgergeldempfänger wie auch Arbeitslosengeldbezieher sich anstrengen müssen, um in Beschäftigung zu kommen“, sagte der VhU-Hauptgeschäftsführer.

„Die Unterschiede in der Sanktionspraxis der hessischen Jobcenter sind extrem groß und geben Anlass zur Überprüfung: während im Hessenschnitt die Zahl der Leistungsminderungen in den Jobcentern von 2019 auf 2024 um rund 58 Prozent zurückgegangen ist, hat das Jobcenter des Landkreises Darmstadt-Dieburg gut 90 Prozent weniger Sanktionen ausgesprochen, das Jobcenter des Landkreises Offenbach hingegen nur knapp 10 Prozent weniger. Auch das hessische Sozialministerium sollte bei den kommunalen Jobcentern eine stärker aktivierende Arbeitsvermittlung einfordern. Denn neben der Gesetzeslage spielt die Jobcenterpraxis eine entscheidende Rolle“, so Pollert abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle, Patrick Schulze, Geschäftsführer(in) Kommunikation, Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main, Telefon: 069 95808-0

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