Bei Ratenlieferungsverträgen nur eingeschränktes Widerrufsrecht
(Leipzig) - Ein telefonisch geschlossener Ratenlieferungsvertrag z.B. über ein Zeitschriftenabonnement kann nicht widerrufen werden, wenn die Summe der bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt zu entrichtenden Zahlungen weniger als 200 Euro beträgt. Selbst bei einem Zwei-Jahresabo kommt man nur selten über diesen Betrag.
Der auf diese Art häufig am Telefon überrumpelte Kunde kann sich auch nicht darauf berufen, dass der Vertrag nichtig ist, wenn er nicht der für Ratenlieferungsverträge gesetzlich vorgeschriebenen schriftlichen Form entspricht. Zwar regelt eine Bestimmung im BGB, dass Ratenlieferungsverträge grundsätzlich widerrufbar sind und bei fehlender Schriftform sogar wegen Formverstoßes nichtig sein können. Allerdings gilt auch für das Schriftformerfordernis eine Bagatellgrenze von 200 Euro, was bisher jedoch umstritten war.
Dazu hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 05.02.2004 (AZ: I ZR 90/01) ein Machtwort gesprochen. Nun steht fest, dass Ratenlieferungsverträge per Fernabsatz nicht schriftlich abgeschlossen werden müssen und auch nicht widerrufen werden können, wenn die bis zum Kündigungszeitpunkt zu leistenden Zahlungen 200 Euro nicht überschreiten. Auf Grund dessen heißt es für Verbraucher, die per Telefon oder via SMS mit dubiosen Versprechungen in ein Zeitschriftenabo gelockt wurden, besondere Vorsicht walten zu lassen. Keinesfalls sollten persönliche Daten oder gar die Kontonummer am Telefon preisgegeben werden, da dies im Streitfalle dafür spricht, dass ein mündlicher Vertrag abgeschlossen wurde, an den der Verbraucher dann zumindest bei einem im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Vertrag gebunden wäre.
Übrigens: Bei Zeitschriftenaboverträgen, deren Wert unterhalb der genannten Bagatellgrenze liegt, können Verbraucher, denen etwa an der Haustür ein solcher Vertrag aufgeschwatzt wurde, widerrufen, so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V.
Bernhardstr. 7, 04315 Leipzig
Telefon: 0341/6888080, Telefax: 0341/6892826
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