Bei Vorfälligkeitsentschädigungen rechnet manche Bank noch immer nicht korrekt / Verbraucherzentrale Sachsen bietet Überprüfung an
(Leipzig) - Viele Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof haben sich in den letzten Jahren schon mit der ordnungsgemäßen Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei der vorfristigen Rückzahlung eines Baukredits befasst. Dennoch (ver)rechnen sich einzelne Banken weiterhin zu ihrem Vorteil. Eine rechnerische Überprüfung der Forderung bei der Verbraucherzentrale Sachsen kann sich deshalb für Kreditnehmer immer noch lohnen.
Ein Kreditinstitut darf von seinem Kunden dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn dieser aus berechtigtem Interesse das Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte. Diese Situation ist beispielsweise beim Verkauf des Hauses gegeben. Die Höhe der Forderung ist unter anderem vom Zinsniveau am Tag der vorzeitigen Darlehensrückzahlung abhängig. An diesem Tag erfolgt nämlich durch die Bank die Neuanlage des Geldes. Regelmäßig wird die Vorfälligkeitsentschädigung jedoch vor der Rückgabe des Darlehens berechnet, mit den Zinsen vom Berechnungstag. Steigt dann bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Tilgung der Zins, erleidet der Verbraucher dadurch einen finanziellen Nachteil. Insofern müsste eine neue Berechnung zum Tag des Geldeingangs erfolgen, was jedoch seitens der Bank aus Rationalisierungsgründen oft nicht passiert. Da die Zinsen in den letzten 12 Monaten deutlich gestiegen sind, empfehlen wir Betroffenen eine Überprüfung der Bankforderung, sagt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Das gilt auch dann, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt wurde.
So hat jüngst eine Überprüfung in der Verbraucherzentrale Sachsen ergeben, dass sich eine Bank offensichtlich sogar völlig willkürlich günstige Zinssätze herausgesucht hatte. Die Betroffenen erhielten eine Berechnung, die vom 16. Juni 2008 datiert war. Abgelöst werden sollten die Darlehen zum 31.Juli 2008. Mit großem Erstaunen stellten wir fest, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung jedoch mit Zinssätzen von Mitte Mai 2008 berechnet hat, sagt Hoffmann. Dadurch hatte sich die Forderung zu Ungunsten der Verbraucher deutlich erhöht. Nun fordern die Betroffenen mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen eine Korrektur. Die Differenz beträgt in diesem Fall immerhin mehrere tausend Euro.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Pressestelle
Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826
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