Beim Bauen auf der sicheren Seite: Kostenlose Bauvertragsmuster von Haus & Grund und ZDB aktualisiert
(Berlin) - Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) haben ihr gemeinsames Muster eines Bau- und Handwerkervertrags an jüngste Gesetzesänderungen angepasst. Neu aufgenommen wurde die seit Anfang Februar geltende Pflicht für Bau- und Handwerksunternehmen, bei Abschluss eines Vertrages den Verbraucher darüber zu informieren, ob er bereit oder nicht bereit ist, im Streitfall an einer Verbraucherschlichtung teilzunehmen. Die aktualisierten Vertragsmuster können ab sofort kostenlos als PDF-Datei unter www.hausundgrund.de heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.
Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke erklärte dazu: "Mit diesen Verträgen stehen Anbietern und Nachfragern von Bauleistungen zwei ausgewogene und rechtssichere Verträge zur Verfügung. Die Verträge sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit und gegenseitiges Vertrauen beim Bauen."
Bei der Überarbeitung wurden die Vertragsmuster noch einmal anwenderfreundlicher gestaltet. Interessierten steht zum einen ein Bauvertrag für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten zur Verfügung. Zum anderen gibt es weiterhin auch einen Einfamilienhaus-Bauvertrag für die Beauftragung eines Bauunternehmers mit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers. Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum richtigen Ausfüllen der Verträge geben.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland
Alexander Wiech, Leiter, Verbandskommunikation
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20216-0, Fax: (030) 20216-555
(cl)
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Höchstrichterliche Ohrfeige für Berliner Senat / Haus & Grund fordert politische Kehrtwende
- Haus & Grund kritisiert Kurzsichtigkeit deutscher Klimapolitik: Sektorziele führen in die Irre
- Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich / Coronabedingte Mietausfälle führen zu geringeren Steuerlasten