Beim Pflanzen Nachbarrecht beachten!
(Berlin) - Elefantengras - auch Miscanthus giganteus oder Chinaschilf genannt - ist weder Baum noch Strauch und muss deshalb nach Ansicht des Landgerichts Coburg auch nicht den für Bäume und Sträucher geltenden Mindestgrenzabstand zum Nachbargrundstück einhalten. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin, erinnert aber gleichzeitig daran: Grenzbepflanzungen unterliegen dem Nachbarrecht und das ist Landesrecht und wird unterschiedlich gehandhabt. Das Stuttgarter Amtsgericht etwa beurteilt Bambus als Gehölz - und Gehölz muss regelmäßig zurück geschnitten werden. Steht das geltende Nachbarrecht dem Pflanzen von Elefantengras aber nicht entgegen, so eignet sich die Pflanze, um hässliche Nachbarbauten oder Brandwände abzupflanzen. Das Schilf wächst im Sommer immer bis zu fünf Meter hoch, vertrocknet dann im Herbst und Winter und muss im darauf folgenden Frühling geschnitten werden. Die trockenen Stiele können als Brennmaterial verwendet werden. Erste Versuche haben sogar gezeigt:
Elefantengras ist als Dämmmaterial und Pellet-Brennstoff geeignet. Der gewerbliche Anbau steckt allerdings noch in den Kinderschuhen.
Allerdings vermehrt sich Elefantengras über Rhizome und kann deshalb unter Umständen, wie Bambus, zur Plage werden. Weitere Informationen unter www.vpb.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB)
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