Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

(Leipzig) - Die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge verschiedener Krankenkassen ist vermutlich erst der Auftakt für weitere Beitragserhöhungen. Einige Krankenkassen werden ihren Beitrag anheben müssen, um die gestiegenen Ausgaben abdecken zu können.

In diesem Jahr haben die Krankenkassenmitglieder noch die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, denn bei einer Erhöhung des Beitragssatzes seiner Krankenkasse hat das Mitglied das Recht, seiner Kasse zu kündigen und eine neue Krankenversicherung zu wählen. Jede geöffnete Kasse muss Wechselwillige aufnehmen. Auch chronisch Kranke und ältere Versicherte können ohne Bedenken von der Wechselmöglichkeit Gebrauch machen.

Allerdings ist man an bestimmte Fristen gebunden. Die Kündigung bei einer Beitragserhöhung muss nämlich bis zum Ende des Monats bei der Krankenkasse vorliegen, in dem die Beitragserhöhung in Kraft getreten ist. Die Kündigungsfrist beträgt dann einen weiteren Monat. Hat beispielsweise eine Krankenkasse ihren Beitragssatz zum 01. Juli 2001 erhöht, muss für eine Kündigung zum 31.08.2001 das Kündigungsschreiben bis zum 31.07.2001 bei dieser Kasse vorliegen. Die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse würde dann nach entsprechender Wahl am 01. September 2001 beginnen können. Der Wechsel kommt aber erst zustande, wenn die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse dem Arbeitgeber, der Rentenstelle oder auch dem Arbeitsamt vorgelegt wird.

Auch für viele junge Verbraucher in Sachsen, die ihre Schulzeit gerade beendet haben, gewinnt die Wahl der Krankenversicherung an Bedeutung, denn sie werden in wenigen Wochen eine Ausbildung beginnen. Auszubildende sind verpflichtet, selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Sie müssen innerhalb von 14 Tagen ab Arbeitsbeginn dem Arbeitgeber die gewünschte Krankenkasse mitteilen. Versäumt der Azubi diese Frist, so versichert der Arbeitgeber ihn in der Regel bei einer Krankenkasse seiner Wahl oder meldet ihn bei der Kasse an, wo der Azubi bisher familienversichert war.

Eine Übersicht über die Krankenkassen mit Beitragssätzen ist in allen 16 Beratungsstellen der Verbraucher-Zentrale Sachsen zum Abholpreis von 4,00 DM/2,05 EUR erhältlich. Sie kann auch rund um die Uhr unter der Telefon-Nr. 0190 797775 (2,42 DM/Min.) bestellt werden. Der Versandpreis beträgt dann 7,00 DM/3,58 EUR (inklusive Porto). Über die Nummer 0190 5553110 154 (1,21 DM/Min.) kann man sich den Beitragsvergleich außerdem per Fax abrufen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V. Bernhardstr. 7 04315 Leipzig Telefon: 0341/6888080 Telefax: 0341/6892826

NEWS TEILEN: