Bekämpfung des Asylmissbrauchs: EURODAC in Betrieb
(Berlin) - Seit dem 15. Januar 2003 ist das europäische automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem EURODAC in Betrieb. Die von der Europäischen Kommission in Luxemburg betriebene Datenbank soll den nationalen Einwanderungsbehörden die Prüfung ermöglichen, ob ein Asylbewerber unter Angaben anderer Personalien schon in einem anderen Land Asyl beantragt hat. Damit kann auch derjenige Mitgliedsstaat sicherer bestimmt werden, der für die Prüfung eines Asylantrages nach dem Dubliner Übereinkommen zuständig ist.
Ab sofort ist jeder Mitgliedsstaat verpflichtet, von jedem mindestens 14 Jahre alten Asylbewerber und Ausländer, der in Verbindung mit dem unerlaubten Überschreiten einer Außengrenze aufgegriffen und nicht zurückgewiesen wird, die Fingerabdrücke abzunehmen und unverzüglich an EURODAC zu übermitteln. In EURODAC werden die Fingerabdrücke aller Asylbewerber und unerlaubt in das Gebiet der Europäischen Union eingereisten Ausländer gespeichert und verglichen. Personalien werden nicht gespeichert. Die Deutsche Schnittstelle für EURODAC ist das Bundeskriminalamt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Marienstr. 6
12207 Berlin
Telefon: 030/773070
Telefax: 030/77307200
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