Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)
Anzeige

Belastung durch die Gesetzliche Rentenversicherung beträgt über 24 Prozent

(Berlin) - Die Gesamtbelastung durch die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) beträgt 24,4 Prozent. Dies liegt an der teilweisen Steuerfinanzierung der Rentenversicherungsträger, die dem Beitragssatz von 19,5 Prozent hinzuzurechnen ist. Der Bund der Steuerzahler fordert daher eine geringere Steuerfinanzierung der GRV.

Der derzeitige Rentenversicherungsbeitrag von 19,5 Prozent unterzeichnet nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler die tatsächliche Inanspruchnahme der Beitrags- und Steuerzahler durch die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Denn zur Beitragsbelastung sind auch die Beträge hinzuzurechnen, die den Rentenversicherungsträgern aus dem Steuertopf zufließen. Die machten im Jahr 2004 immerhin 78 Milliarden Euro aus. Das sind 17,6 Prozent der gesamten Steuereinnahmen. Nach Berechnungen des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler ergibt sich daraus für einen Durchschnittsverdiener eine Belastung mit Steuern zugunsten der GRV von 4,9 Prozent seines Bruttoarbeitsentgelts.

Die tatsächliche Gesamtbelastung durch die GRV beträgt deshalb im Jahr 2004 im Schnitt 24,4 Prozent, nämlich 19,5 Prozent Rentenbeitragssatz plus 4,9 Prozent Steueranteil des Arbeitsentgelts. Daher fordert der Bund der Steuerzahler die Politik auf, die Steuerfinanzierung der GRV zu verringern. Möglichkeiten bieten vor allem die Überprüfung und der Abbau von so genannten versicherungsfremden Leistungen. Dazu gehören u.a. die Renten nach dem Fremdrentengesetz, der vorzeitige Rentenbezug ohne ausreichende Abschläge, die Witwenrente bei kinderlosen Paaren, der erleichterte Sozialhilfezugang für Rentner, die Rente nach Mindesteinkommen und der Wanderungsausgleich für die Knappschaftliche Rentenversicherung.

In dem Maße, in dem Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen verringert werden, können und müssen die Steuertransfers an die GRV verringert werden. Die dadurch frei werdenden Steuermittel müssen in jedem Fall vollständig zur Entlastung bei der Lohn- und Einkommensteuer bzw. bei der so genannten Ökosteuer eingesetzt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt) Französische Str. 9-12, 10117 Berlin Telefon: 030/2593960, Telefax: 030/25939625

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige