Belastung von kmu durch Pflegereform ist nicht akzeptabel
(Berlin) Heute (14. Dezember 2007) wird das "Pflege-Weiterentwicklungsgesetz" im Bundestag in erster Lesung behandelt. Dazu erklärt Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Der Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung muss im parlamentarischen Prozess verändert werden. Die geplante Beitragsanhebung um 0,25 Prozent ab Juli 2008 zur Finanzierung von Leistungsverbesserungen wird Arbeit weiter verteuern. Das Ziel der deutlichen Absenkung der Lohnzusatzkosten wird damit konterkariert. Die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ab Januar 2008 kann keine Kompensation sein. Zuviel gezahlte Beiträge in der Arbeitslosenversicherung müssen auch dort zurückgegeben werden.
Der Rechtsanspruch auf eine Pflegezeit der Beschäftigten von bis zu sechs Monaten bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Arbeitnehmern greift zu stark in die Personalplanungshoheit der Betriebe ein. Es darf keinen Rechtsanspruch auf Auszeit der Beschäftigten geben. Diese muss auf freiwilliger Basis vereinbart werden.
Die zusätzlich vorgesehene kurzfristige Freistellung der Arbeitnehmer im Pflegefall von bis zu 10 Arbeitstagen ist nicht akzeptabel. Die finanziellen Lasten dieser Freistellung dürfen nicht den Arbeitgeber treffen. Dazu kommt: Auch dieser Rechtsanspruch auf eine kurzfristige Freistellung muss wie der Rechtsanspruch auf die Pflegezeit mit den betrieblichen Belangen gerade kleiner und mittlerer Unternehmen vereinbar sein."
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Pressestelle
Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460
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