Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

Belgisches Importverbot für Presseerzeugnisse aus EU-Staaten tritt zum 1. Dezember 2004 in Kraft

(Berlin) - In Belgien tritt zum 1. Dezember 2004 ein Importverbot für Presseprodukte mit Tabakwerbung in Kraft. Presse mit Tabakwerbung aus Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz oder den USA darf hingegen weiterhin importiert werden. Deshalb hatten der VDZ und andere Verbände gerügt, das Gesetz diskriminiere jedenfalls bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist für die Tabakwerberichtlinie am 31.7.2005 Presseimporte aus EU-Ländern. Es sei unverständlich, wieso gerade Belgien den allgemein praktizierten Grundsatz aufgebe, im Interesse der Informationsfreiheit den Zugang zu Auslandspresse auch dann zu gestatten, wenn diese in ihrem Herkunftsland zulässige Tabakwerbung enthalte. Immerhin sei eine Vielzahl von Bürgern und EU-Parlamentariern aus allen EU-Ländern an den Arbeitsplatz Brüssel gebunden und bestehe in Belgien eine beachtliche deutschsprachige Gemeinschaft. Das zuständige Ministerium hatte sich diesen Argumenten gegenüber aufgeschlossen gezeigt. Nach dem letzten Stand sollte das Inkrafttreten auf den Herbst hinausgeschoben werden. Gleichzeitig sollte ein Änderungsgesetz in das Parlament eingebracht werden, das das Importverbot bis Ende Juli 2005 hinausgeschoben hätte.

Nunmehr ist das Gesetz mit dem Importverbot im belgischen Staatsblatt veröffentlicht und wird zum 1. Dezember in Kraft treten. Nachfragen beim belgischen Gesundheitsministerium haben ergeben, dass - anders als zuvor verlautet - kein Änderungsgesetz eingebracht worden ist oder werden soll. Es wird noch ein weiteres Gespräch mit dem belgischen Gesundheitsministerium geben. Man muss allerdings den Eindruck gewinnen, dass die gesetzliche Diskriminierung der Presse aus EU-Ländern vom Gesetzgeber nicht beseitigt werden wird. Das Gesetz bedroht Zuwiderhandlungen mit Geld- oder Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr.

Entwurf eines Österreichischen Importverbots für Presseerzeugnisse sieht Inkrafttreten zum 31.7.2005 vor

Das Österreichische Ministerium für Wirtschaft und Frauen hatte Ende Oktober den Entwurf eines umfassenden Tabakwerbeverbots vorgelegt, das auch den Import von Presseprodukten ab dem 1.1.2005 erfasst hätte. Nach Intervention der deutschen und österreichischen Verlegerverbände wurde der Entwurf dahingehend geändert, dass das Verbot erst zum 31.7.2005 in Kraft treten soll.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) Haus der Presse, Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: 030/726298-0, Telefax: 030/726298-103

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