Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Benachteiligung für umweltfreundliche Verkehrsmittel / Keine Kürzungen beim Nahverkehr für den Erhalt von DB-Schienenstrecken

(Berlin) - "Als ein Stück aus dem Tollhaus" bezeichnete am 24. Januar der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, die von den Ministern Eichel und Stolpe vereinbarte Kürzung der Mittel für den Nahverkehr, um damit der Deutschen Bahn eine Finanzspritze für die Erhaltung und Sanierung des Schienennetzes zu geben.

Laut einem erst jetzt bekannt gewordenen Vermerk aus dem Bundesverkehrsministerium haben sich Bundesfinanz- und Bundesverkehrsminister bereits im vergangenen Jahr darauf verständigt, das im Jahre 2007 auslaufende Programm zur Sanierung der Schienenstrecken in der früheren DDR im Umfang von einer Milliarde Euro fortzusetzen. Da der Bundesfinanzminister aber nicht bereit ist, hierfür eigene Haushaltsmittel bereitzustellen, sollen offensichtlich aus den Regionalisierungsmitteln jährlich eine Milliarde Euro abgezweigt werden.

"Mit den Regionalisierungsmitteln des Bundes finanzieren die Länder und Kommunen den Nahverkehr. Wer hier spart, schadet der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs in den städtischen Ballungsräumen ebenso wie auf dem flachen Land und verschlechtert damit die Chancen für eine umweltfreundliche Mobilität", so Articus. Durch die Bahnreform von 1996 erhielten die Länder die Verantwortung für den regionalen Schienenverkehr mit S-Bahnen und Regionallinien. Der Bund stellt hierfür im Gegenzug im Zeitraum 2003 bis 2007 pro Jahr einen Sockelbetrag von 6,75 Milliarden Euro einschließlich einer jährlichen Steigerung von 1,5 Prozent zur Verfügung. Finanziert werden diese Mittel aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes. Bereits im Zusammenhang mit dem Koch-Steinbrück-Papier kam es zu einer einmaligen Kürzung der Regionalisierungsmittel um zwei Prozent. Weitere jährliche Kürzungen würden das Angebot im Nahverkehr in seinem Kern gefährden.

Articus: "Die Regionalisierungsmittel sind gesetzlich festgeschrieben. Die Länder und Kommunen haben auf dieser Grundlage Verträge mit DB Regio und privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen geschlossen. Wer diese Finanzierungsregelung in Frage stellt, verhält sich nicht nur gesetzes- und vertragswidrig, sondern bestraft auch die Bürgerinnen und Bürger, die sich bewusst für umweltfreundliche Verkehrsmittel entschieden haben oder kein Auto besitzen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

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