Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Benachteiligung von Transitverkehren durch Luxemburg / BGL wendet sich an Europäische Kommission

(Frankfurt am Main) – Ein im November vergangenen Jahres erlassenes Luxemburger Gesetz schreibt dem Transitverkehr durch das Großherzogtum bestimmte Strecken vor, die ausschließlich zu benutzen sind. Ein Verlassen dieser Strecken – in der Regel handelt es sich um Autobahnen – ist den Lkw untersagt, Verstöße werden mit Bußgeld geahndet.

„So nachvollziehbar das Bemühen des Großherzogtums auch sein mag, Verkehrsströme durch Luxemburg zu ‚kanalisieren’: Eine solche Regelung muss durch EU-Recht gedeckt sein“, meint Hermann Grewer, Präsident des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. Daran hat der BGL jedoch erhebliche Zweifel. Vielmehr sieht der BGL in dem Luxemburger Gesetz Verstöße sowohl gegen das von der EU garantierte „Prinzip des freien Warenverkehrs“ als auch gegen das im EU-Recht enthaltene „Diskriminierungsverbot“. „Durch die Luxemburger Regelung wird transitierenden Unternehmen die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Kraftstoff in konkreten Fällen geradezu untersagt“, kritisiert der BGL. Einfachstes Beispiel: Ein Lkw verlässt die vorgeschriebene Autobahn, um eine auf der Gegenseite in einem Autohof liegende Vertragstankstelle nutzen zu können. Die gesetzlich verbotene Abfahrt von der Autobahn wird mit einem Bußgeld in Höhe von 145 Euro belegt.

Dabei kommt dem „Tanktourismus“ deutscher Lkw in Luxemburg durch die an deutschen Tankstellen zu zahlende hohe Mineralölsteuer zunehmende Bedeutung zu. „Die Harmonisierungsdefizite auf dem EU-Verkehrsmarkt sind gerade im Bereich der Mineralölsteuer auf Dieselkraftstoff nach wie vor gewaltig“, so der BGL. Während an deutschen Tankstellen für einen Liter Dieselkraftstoff Mineralölsteuer in Höhe von 47,04 Cent zu bezahlen ist, beträgt der Mineralölsteuersatz in Luxemburg gerade einmal 25,95 Cent. Angesichts dieser hohen Differenzen ist der deutsche Transportunternehmer im Wettbewerb mit fiskalisch bevorteilten ausländischen Konkurrenten gezwungen, alle möglichen Kosteneinsparpotentiale zu realisieren. Das gilt auch für Tankstopps im Transit durch Luxemburg.

„Während luxemburgische Transportunternehmen von den niedrigen Steuersätzen in ihrem Heimatland profitieren können, werden für deutsche Unternehmen bei Durchfahrt durch Luxemburg Hürden aufgebaut, die an einem Auftanken an der günstigeren Tankstelle hindern“. Offensichtlich, so der BGL weiter, „sollen die aus der Tankung resultierenden Kostenvorteile dem Luxemburger Inlandsmarkt vorbehalten bleiben.“

Der BGL hat gegen diese Praxis bei der Europäischen Kommission interveniert und um rechtliche Prüfung gebeten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

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