Benzol hat im Erfrischungsgetränk nichts zu suchen / Verbraucherzentrale rät: Sommergetränke selber mixen
(Leipzig) - Bei sommerlichen Temperaturen haben Limonaden und aromatisierte Wasser Hochkonjunktur. Sie sollen nicht nur den Durst löschen, sondern ein Geschmackserlebnis, sowie Lebensfreude und Gesundheit verleihen. Dies versprechen zumindest die Werbung und Aufmachung der Produkte.
Im Rahmen eines bundesweiten Überwachungsprogrammes zur Lebensmittelkontrolle wurden 220 Erfrischungsgetränke untersucht, bei denen in 79 Proben die unerwünschte Verbindung Benzol gefunden wurde. Dazu Jens Luther von der Verbraucherzentrale Sachsen: "Ein akutes Gesundheitsrisiko besteht nicht, allerdings können Langzeitschäden nicht ausgeschossen werden."
Zur Verbesserung der Haltbarkeit darf aromatisierten Getränken und Limonaden die Konservierungsstoffe Benzoesäure (E 210) oder Natriumbenzoat (E 211) zugesetzt werden. In Verbindung mit Vitamin C, das entweder naturgemäß in Obstsäften enthalten ist oder als Zusatzstoff zugegeben wird, sowie weiteren Verarbeitungsprozessen (z. B. Temperatur) kann gesundheitsschädliches Benzol entstehen. Bei Einhaltung der so genannten guten Herstellungspraxis oder durch Veränderung des Konservierungsverfahrens können Erfrischungsgetränke mit deutlich weniger Benzol hergestellt werden. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert daher den Gesetzgeber auf, für Lebensmittel und Getränke einen Benzol-Grenzwert festzulegen, der sich an der guten Herstellungspraxis orientiert. Beim Einkauf empfiehlt die Verbraucherzentrale den Verbrauchern, welche die Aufnahme von Benzol vermeiden wollen, die Zutatenliste zu kontrollieren und auf den Kauf der Erfrischungsgetränke mit den Konservierungsmitteln Benzoesäure (E 210) und Natriumbenzoat (E 211) zu verzichten. Alternativ kann kühles Mineralwasser mit einem Spritzer Zitrone oder Saft im Verhältnis 3:1 gemischt werden. Oder man kombiniert frische Aufgüsse aus Gartenkräutern (z.B. Minze, Zitronenmelisse), abgekühlte Kräuter-, Früchte- bzw. Rooibostees mit einem Schuss Obstsaft. Vielfältigste Varianten sind möglich.
Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt am Ernährungstelefon Auskunft zu Benzol in Erfrischungsgetränken. Unter der Nummer 0180-5-791352 (0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) werden jeweils montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr Fragen zu diesem Thema, aber auch zu anderen Ernährungsthemen beantwortet.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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