Beraterverband spricht sich für Drittelparität aus / Attraktivität für ausländische Investoren erhöhen
(Bonn) - Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, spricht sich für eine grundlegende Reform der gesetzlichen Regelungen zur Mitbestimmung in Großunternehmen aus. Das derzeit geltende System der paritätischen Besetzung von Aufsichtsräten sei "eines der größten Investitionshemmnisse für ausländische Kapitalgeber" in Deutschland. Ziel müsse es sein, den Anteil der Arbeitnehmervertreter von jetzt 50 Prozent zukünftig auf eine maximale Drittelbeteiligung zu begrenzen.
Die Rückkehr zur Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer auch in Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Mitarbeitern sei aus BDU-Sicht eine vertretbare und dringend notwendige Beschränkung der Mitbestimmung. Sie trage sowohl den berechtigten Interessen der Belegschaften als auch der Erforderlichkeit einer Erhöhung der Attraktivität des deutschen Kapitalmarktes für ausländische Investoren Rechnung.
Unternehmensberater würden bei Begleitung ausländischer Kapitalgeber immer wieder auf das weltweit einzigartige System der paritätischen Mitbestimmung angesprochen. "Es ist einem amerikanischen Investor kaum zu vermitteln, dass seine Entscheidungs- und Kontrollrechte als Anteilseigner maßgeblich von einem Konsens mit den Arbeitnehmervertretern abhängen", so Redley am 11. November in Berlin. Die Auswirkungen seien fatal. Gebe es neben diesem gesetzlich-hausgemachten Hindernis noch weitere Unternehmensschwächen, dann werde "eben nicht in Deutschland, sondern in einem vergleichbaren Land investiert", so Redley, der zugleich Präsident des europäischen Beraterverbandes FEACO ist. Folge sei eine Erschwernis bei der Kapitalbeschaffung deutscher Unternehmen und mittelfristig unterbewertete Aktienkurse.
Derartig hausgemachte Hürden für ausländische Kapitalgeber seien angesichts der Lage des Standorts Deutschland nicht nur "Luxus, sondern geradezu verantwortungslos - auch und gerade im Hinblick auf die Sicherung von Arbeitsplätzen". Die unstreitig notwenigen Kontroll-, Anhörungs- und Informationsrechte der Belegschaften werde doch auch noch durch eine Drittelbeteilung optimal sichergestellt, so der BDU-Chef.
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