Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Bereichsversammlung muss entscheiden / DRV-Vizepräsident Ralph Osken steht nicht zur Wiederwahl

(Berlin) - Bei den Vorstandswahlen des Deutschen ReiseVerbands (DRV) am 27. November 2010 in Agadir (Marokko) wird Ralph Osken, Vizepräsident der konzerngebundenen Reisemittler (Säule B), nicht wieder kandidieren. Osken zieht seine Kandidatur aufgrund seines beruflichen Ausscheidens aus dem Unternehmen DER Deutsches Reisebüro zurück. Die fristgerecht am 29. Oktober 2010 geschlossene Kandidatenliste weist für die DRV-Vorstandswahlen nunmehr nur noch zwei Kandidaten für die drei Vorstandssitze der Säule B aus. Der DRV hat die satzungskonformen Möglichkeiten für eine Nachbenennung eines Kandidaten für Säule B von einem Notar rechtlich prüfen lassen. Danach ergibt sich folgendes Procedere für die DRV-Vorstandswahl:

Die Einhaltung der Frist, nach der Kandidatenvorschläge bis zu vier Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sein müssen (§ 10 Abs. 3 der DRV-Satzung) ist bindend. Allerdings kann die betroffene Bereichsversammlung (Säule B) im Rahmen der DRV-Jahrestagung in Agadir auf die Einhaltung der Frist verzichten. Das bedeutet, dass sich ein Mitglied in der Bereichsversammlung der Säule B für den freien Vorstandsposten zur Wahl stellen kann. Stimmt die Bereichsversammlung über dessen Kandidatur ab, verzichtet sie konkludent also stillschweigend auf die vierwöchige Bewerbungsfrist für Kandidaten zur Vorstandswahl. Lehnen es die Mitglieder der Säule B ab, über die Kandidatur dieses Mitglieds für den freien Vorstandsposten abzustimmen, verzichtet die Bereichsversammlung nicht auf die Vier-Wochenfrist. Eine Nachwahl des freien Vorstandssitzes ist dann erst in der nächsten Bereichsversammlung (voraussichtlich anlässlich der ITB 2011) möglich.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Pressesprecherin Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30

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