Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

Bertelsmannstiftung mischt sich in den Wahlkampf ein - BDI lehnt GKV-Versicherung für Beamte als unsozial ab

(Wiesbaden) - Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) sieht die Schlussfolgerungen aus der Studie der Bertelsmannstiftung, die von der Annahme ausgeht, dass die Beihilfe für die deutschen Beamten abgeschafft wird, in dem diese öffentlich Bediensteten gesetzlich krankenversichert werden sollen, kritisch. Nach der Studie soll durch diese Maßnahme der Staat bis zum Jahr 2030 60 Milliarden Euro einsparen. Frau Mohn, Vorsitzende der Bertelsmannstiftung, empfiehlt deshalb die Umsetzung dieser Empfehlung und wird dabei von der SPD unterstützt, die die dazu pas-sende Bürgerversicherung im Wahlkampfprogramm stehen hat.

Welche Konsequenzen ergäben sich vor allem für die betroffenen Beamten im öffentlichen Dienst? Eine solche Reform dürfte vor allem zu ihren Lasten gehen und ist deshalb zutiefst unsozial. Sie gefährdet zusätzlich die Finanzierung unseres Gesundheitswesens.

Die Studie geht davon aus, dass 2/3 der Beamten unter die Pflichtversicherungsgrenze fallen. Über 20 Prozent würden freiwillig die GKV wählen, sodass 90 Prozent aller Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied würden, so die Annahme. Nach den dargestellten Zahlen von 2014 hat der Staat 14,9 Milliarden Euro im Jahr für die Beihilfe ausgegeben. Diese könnte er einsparen, müsste aber mit einem Arbeitgeberanteil bei einer GKV-Versicherung von etwa 8,5 Milliarden Euro rechnen. Nach der Bertelsmannstiftung könnten so bis zu 60 Milliarden Euro bis zum Jahre 2030 eingespart werden. Gewinner des Modells wäre der Staat. Die gesetzliche Krankenversicherung würde die Option sicher politisch begrüßen, aber nicht viel profitieren. Die Zeche zahlen die deutschen Beamten selbst und hier vor allem die, die niedrig besoldet sind. Sie dürfen teilweise oder ganz Krankenkassenbeiträge aufwenden und erhalten zu allem Überfluss weniger Leistungen als seither die Beihilfe abgesichert hat. Sie müssen also mit Einkommenseinbußen rechnen und bekommen Gesundheitsleistungen gestrichen.

Würde der Staat als Arbeitgeber die Folgen bei der Besoldung selbst ausgleichen, müsste er mehr Finanzmittel bereit stellen, als er zur Zeit für die Beihilfe ausgibt.

Alle Leistungserbringer und vor allem die Ärzte werden indirekt zur Kasse gebeten. Sie müssen seither privat Versicherte nach GKV-Tarifen behandeln, obwohl sie die Privathonorare benötigen, um genau diese GKV zu subventionieren. Die Konsequenz der Studie kann nur lauten: "diese Idee ist nicht umsetzbar, weil sie zu Lasten der sozial Schwachen geht und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gefährdet", so BDI-Präsident Dr. Spies.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Tilo Radau, Geschäftsführer Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Fax: (0611) 18133-50

(sy)

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