Pressemitteilung | Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL)

Berufs- und Spezialgewerkschaften verteidigen Tarifpluralität

(Frankfurt am Main) - Die heutige Tariflandschaft hat sich grundgesetzlich kompatibel und in Erfüllung der dringenden Interessen und Bedürfnisse von Arbeitnehmern entwickelt. Die bestehende Tarifvielfalt war nachgefragt, wurde geschaffen und ist nun als Ausdruck gesellschafts- und tarifpolitischer Entwicklungen anzuerkennen und zu respektieren. Sie weiter zu entfalten und zu gestalten ist Anliegen der Berufs- und Spezialgewerkschaften Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Marburger Bund (MB), Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO), Führungskräfteverband Chemie (VAA) und Vereinigung Cockpit (VC).

Bei einem gemeinsamen Treffen in Frankfurt wurden die renommierten Experten für Arbeitsrecht, Professor Wolfgang Däubler und Professor Volker Rieble, mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Anlass ist der Entschließungsantrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung vom 6. Juli im Bundesrat. Hierin stellte sich diese hinter die Forderungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes und der Koalitionsfreiheit. Die der Parteilichkeit zweifellos unverdächtigen, unabhängigen Gutachter werden sich mit der Frage befassen, inwieweit Vorschläge, die an den Grundfesten der Koalitionsfreiheit und der Tarifpluralität rütteln, mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind.

Die sechs Berufs- und Spezialgewerkschaften sehen in dem Entschließungsantrag, der an die zuständigen Bundesratsausschüsse verwiesen wurde, einen Angriff auf die gewerkschaftliche Vielfalt in Deutschland. Gemeinsam wollen sie nun den weiteren Prozess mitgestalten und für die Tarifpluralität eintreten.

Die Berufs- und Spezialgewerkschaften sehen sich dabei in einer Linie mit den Beschlüssen des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Januar und 23. Juni 2010. Das oberste Arbeitsgericht hat sich eindeutig hinter den Grundsatz der Tarifpluralität gestellt.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL) Gerda Seibert, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Baumweg 45, 60316 Frankfurt am Main Telefon: (069) 405709-0, Telefax: (069) 405709-129

(el)

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