Pressemitteilung | Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

Beschäftigungsverhältnisse im Gastgewerbe ab 1.4.2003: Aktuelle Broschüre der INTERHOGA bringt die neuen Regelungen auf den Punkt

(Berlin) - „Der Durchbruch bei den Minijobs ist nach Jahren des Reformstaus ein erster großer Schritt zur Entrümpelung des verkrusteten Arbeitsmarktes und ein Sieg der besseren Argumente. Gerade in Hotellerie und Gastronomie ist der Weg jetzt frei für tausende neue legale Arbeitsplätze!“, so äußerte sich Ernst Fischer, der Präsident des DEHOGA, als die Neuregelung der Minijobs Ende letzten Jahres beschlossene Sache war.

Mit dem neuen Gesetz zu den Minijobs, das zum 1. April 2003 in Kraft tritt, ist eine der wichtigsten Forderungen des DEHOGA an die Politik erfüllt: Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bleiben zukünftig für Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei. Bis zu einer Grenze von 400 Euro gilt die Neuregelung auch für Zuverdienste – also unabhängig von sonstigen Einkünften. Für den Arbeitgeber wird eine Abgabenpauschale von 25 % fällig.

Für die neuen Minijobs und die Jobs im Niedriglohnbereich (Gleitzone 400,01 bis 800,00 Euro) gelten ab 1. April 2003 gravierende Veränderungen und Regelungen, die von den Hoteliers und Gastronomen bei der Einstellung von Minijobbern unbedingt beachtet werden müssen. Den vielen Verbesserungen und Erleichterungen stehen zum Teil auch komplizierte Berechnungen, insbesondere hinsichtlich der Sozialversicherungsabgaben, gegenüber.

Die neue Broschüre der INTERHOGA bringt hier schnell und übersichtlich Klarheit und Durchblick. Alle Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelung für die Hoteliers und Gastronomen werden im Überblick dargestellt und anhand von praktischen Beispielen aus dem Gastgewerbe erläutert. Gleiches gilt für die Beschäftigung von Studenten und Praktikanten.

Ergänzt wird die Broschüre durch eine komprimierte Darstellung des seit 1. Januar 2001 geltenden Teilzeit- und Befristungsgesetzes, das für das Gastgewerbe mit seinem hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigten zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Die Broschüre „Beschäftigungsverhältnisse im Gastgewerbe ab 1.4.2003“ kann zum Preis von 25 Euro zzgl. 4 Euro Versandkosten bei der INTERHOGA GmbH, Bürgerstr. 21, 53173 Bonn, gegen Einsendung eines Verrechnungsschecks oder einer Bankeinzugsermächtigung bzw. online unter www.interhoga.de bestellt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Berlin Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin Telefon: 030/7262520, Telefax: 030/72625242

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