Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Beschlagnahme des gesamten elektronischen Datenbestands eines Rechtsanwalts und Steuerberaters verstößt gegen Verfassungsrecht

(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt in seinem Urteil vom 12.04.2005 (2 BvR 1027/02) die Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), dass die Sicherstellung des gesamten elektronischen Datenbestands eines Berufgeheimnisträgers nicht vom Grundgesetz gedeckt ist.

Der DStV rügte in seiner Stellungnahme, die dem Gericht vorlag, insbesondere die mangelnde Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Die Beschlagnahme sämtlicher elektronischer Daten führt nach Ansicht des Gerichts und des DStV zu einer Einbeziehung von Personen und deren Daten, die in keiner Beziehung zum Tatvorwurf stehen. Das besondere Vertrauensverhältnis von Mandant und Berater wird hierdurch massiv gestört. Ferner ist das Gericht der Auffassung des DStV gefolgt, dass die strafverfolgende Behörde zunächst die taterheblichen von den tatunerheblichen Daten hätte trennen müssen. Zu diesem Zweck stehen der Behörde entsprechende Verfahrensregeln zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

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