Beschleunigte Bundeswehrbeschaffung nicht zu Lasten des Handwerks
(Berlin) - Anlässlich des Bundeskabinettsbeschlusses über den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Rüstungs- und Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr am Mittwoch erklärt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Eine Beschleunigung der Planungs- und Beschaffungsprozesse der Bundeswehr ist notwendig, sie darf jedoch nicht zu Lasten von Mittelstand und Handwerk gehen. Auf jeden Fall für alle Bereiche, die nicht direkt die Beschaffung von militärischem Gerät betreffen, muss der Vorrang der Fach- und Teillosvergabe uneingeschränkt beibehalten werden. Nur so bleiben faire Wettbewerbsbedingungen erhalten und die breite Beteiligung regionaler Betriebe gesichert, die mit ihren Leistungen einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr leisten können.
Das Handwerk unterstützt ausdrücklich das Ziel, Planungs- und Beschaffungsprozesse der Bundeswehr zu beschleunigen, um die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und seiner Bündnispartner zu stärken. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Bundeswehr nicht nur militärisches Gerät beschafft, sondern auch zahlreiche Dienstleistungen, Bauleistungen und andere Güter, die nicht unmittelbar verteidigungsrelevant sind. Für diese Bereiche muss weiterhin ein öffentliches und transparentes Vergabeverfahren gelten. Nur so bleibt die Beteiligung von Handwerk und Mittelstand gewährleistet. Regionale Betriebe können hier mit ihrer Leistungsfähigkeit verlässlich zur Bedarfsdeckung der Bundeswehr beitragen.
Die Reform des Beschaffungsrahmens muss sich an den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags orientieren und die Interessen sowie Beteiligungsmöglichkeiten von Handwerk und Mittelstand in den Mittelpunkt stellen. Der Vorrang der Fach- und Teillosvergabe ist das zentrale Instrument, um kleinen und mittleren Betrieben den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen. Wird dieser Vorrang vollständig aufgehoben, auch wenn nur befristet bis 2030, entfällt das wirksamste Mittel zur Mittelstandsförderung im Vergabewesen.
Der ZDH fordert deshalb, den Losgrundsatz grundsätzlich auch bei der Bundeswehrbeschaffung beizubehalten. Eine zeitlich befristete Aussetzung darf ausschließlich auf die Beschaffung militärischen Geräts beschränkt sein. Dienstleistungen wie Gebäudereinigung, Textilpflege oder Bauprojekte auf Bundeswehrliegenschaften müssen weiterhin im Wettbewerb vergeben werden.”
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin, Telefon: 030 20619-0