Beschluss DGB-Bundesvorstand zur EU-Steinkohlebeihilfe-Verordnung
(Berlin) - In seiner heutigen (5. Oktober 2010) Sitzung hat der DGB-Bundesvorstand nachstehende Positionierung zum Entwurf der EU-Steinkohlebeihilfe-Verordnung beschlossen:
Entschließung zum Entwurf der EU-Steinkohlebeihilfe-Verordnung
Zu den von der EU-Kommission überraschend vorgelegten Vorschlägen, die Steinkohleförderung nicht 2018, sondern bereits 2014 zu beenden, erklärt der DGB-Bundesvorstand:
1. Die EU-Kommission hat am 20.07.2010 den in Deutschland gefundenen und gesetzlich geregelten Steinkohlekompromiss in inakzeptabler Weise in Frage gestellt. Die EU will den Betrieb von Steinkohlebergwerken, die staatliche Unterstützungen erhalten, in Europa nur noch bis Ende September 2014 ermöglichen. Das gefährdet den gefundenen sozialen Frieden an Saar und Ruhr. Bis zu 25.000 Arbeitsplätze sind gefährdet.
2. Der DGB unterstützt die Haltung der Bundeskanzlerin gegenüber der EU-Kommission und fordert die gesamte Bundesregierung auf, ihren Einfluss gegenüber dem EU-Ministerrat, der Mitte Dezember über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission entscheiden wird, geltend zu machen, so dass der 2007 in Deutschland gefundene gesellschaftliche Kompromiss bis 2018 erhalten bleibt.
3. Der DGB fordert die Bundesregierung außerdem auf, nicht zuzulassen, dass die künftige EU-Verordnung eine Fortführung der Steinkohlefinanzierung bis 2018 nur unter der Maßgabe zulässt, dass die Revisionsklausel fallengelassen wird. Gerade wegen der weltweiten Bedeutung der Kohle kann Deutschland nicht ohne großes Risiko auf die bewährte Bergwerkstechnologie in Form eines Sockelbergbaus verzichten, zumal Deutschland hier Weltmarktführer ist.
Ziel des vom Bundestag 2007 verabschiedeten Steinkohlefinanzierungsgesetzes ist es, einen verlässlichen Rahmen für die mit allen relevanten Partnern einvernehmlich abgestimmte sozialverträgliche Beendigung des Deutschen Steinkohlebergbaus und eine belastbare Perspektive für die verbliebenen Beschäftigten zu schaffen.
Der frühere Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlebergbau wäre ein in keiner Weise vertretbarer Vertrauensbruch gegenüber den Beschäftigten im Steinkohlebergbau und seiner Zulieferindustrie.
Darüber hinaus käme es bei einem vorzeitigen Ende des Steinkohlebergbaus zu betriebsbedingten Kündigungen. Mindestens 11.000 Beschäftigte würden direkt in die Arbeitslosigkeit geschickt, insgesamt wären bis zu 25.000 betroffen. Auch in anderen Ländern wie Spanien, Polen und Rumänien würde die EU-Entscheidung zu unzumutbaren Härten führen.
Auch deutsche Steuerzahler müssten mit Mehrbelastungen rechnen, weil das Finanzierungsmodell der RAG-Stiftung nicht mehr aufginge. Bund und Länder wären absehbar mit höheren Ausgaben für den Bergbau konfrontiert. Ein vorzeitiges Auslaufen der Steinkohlebeihilfen würde außerdem das Vermögen der RAG-Stiftung zur Finanzierung der so genannten Ewigkeitslasten gefährden.
Eine Fortführung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes bis 2018 unter Beibehaltung der Revisionsklausel ist sowohl unter dem Gesichtspunkt der Technologieführerschaft wie unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit wichtig. Denn vor dem Hintergrund immer knapper werdender Rohstoffe brauchen wir auch heimische Kohle als Brückentechnologie in das Zeitalter der Erneuerbaren Energien.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Sigrid Wolff, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324
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