Beschluss: Einmalkatheterismus als verordnungsfähige Leistung der häuslichen Krankenpflege / Gemeinsamer Bundesausschuss erweitert Leistungskatalog und beabsichtigt weitere Änderungen
(Berlin) - Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Richtlinie häusliche Krankenpflege um den intermittierenden transurethralen Einmalkatheterismus erweitert. Ärzte können diese Leistung, die durch Pflegedienste erbracht wird, künftig Patienten mit Harnblasenentleerungsstörungen verordnen. Dazu Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa):
Endlich! Bereits mit Einführung der Richtlinie häusliche Krankenpflege haben wir auf diesen Mangel hingewiesen. Jetzt, nach sechs Jahren und diversen Gerichsturteilen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss aufgrund erheblichen Drucks gehandelt. Es ist bedauerlich, dass vielen Patienten diese Leistung so lange vorenthalten wurde.
Die vom GBA beschlossene Änderung muss noch durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt werden. Nach Ansicht des bpa sollte das BMG den Be-schluss genau prüfen. Der bpa hatte in seiner Stellungnahme zum Einmalkatheterismus darauf hingewiesen, dass durch die vom GBA ursprünglich beabsichtigten Indikatoren bei Querschnittsgelähmten mit Spastiken in den unteren Extremitäten eine Verordnung nicht möglich ist.
Der GBA hat außerdem beschlossen, eine so genannte Öffnungsklausel in die Richtlinie häusliche Krankenpflege aufzunehmen. Damit sollen auch Leistungen verordnungsfähig werden, die nicht ausdrücklich in der Richtlinie aufgeführt sind.
Die geplante Einfügung einer Öffnungsklausel zeigt vor allen Dingen eines: Die Richtlinie ist nicht praxisgerecht, sie greift in die Therapiefreiheit des Arztes ein und schränkt die Rechte der Patienten in erheblichem Maße ein. Die Öffnungsklausel ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, ändert allerdings nichts an einem systematischen Problem: Die Pflegedienste, die die Leistungen erbringen, und ihre Verbände sind bei der Erstellung der Richtlinien nicht ausreichend beteiligt. Wir fordern daher eine qualifizierte Beteiligung im GBA. Die aktuelle Gesundheitsreform bietet dazu die beste Möglichkeit. Wer Leistungseinschränkungen künftig verhindern will, muss für eine qualifizierte Beteiligung der Pflege im GBA eintreten, so Bernd Tews abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
Birte Wimmer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin
Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889
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